Pressemitteilung von Herr Andreas M. Idelmann

KfW Gründerkredit Startgeld für Existenzgründer


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Er unterscheidet sich deutlich von dem ERP-Gründerkredit Universell. Wie der Programmname StartGeld zum Ausdruck bringt, handelt es sich dabei um die staatliche Unterstützung zur Existenzgründung eines neuen Unternehmens. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer, Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die erstmalig eine selbstständige Existenz gründen. Das Förderprogramm StartGeld ist auf den Betrag von 100.000 EUR begrenzt.


Jeder Existenzgründer und Jungunternehmer ist in der schwierigen Situation, bei seiner Hausbank die Geschäftsbonität nachzuweisen. Zahlen, Daten und Fakten anhand von Bilanzen, von Steuerbescheiden oder von Einnahmeüberschussrechnungen gibt es nicht, kann es noch gar nicht geben. Der Hausbank fehlen zahlenmäßige Grundlagen zur Bonitätsbewertung. Das führt aus ihrer Sicht zu einem übermäßig hohen, nicht vertretbaren Kreditausfallrisiko. An dieser Stelle setzt die Hilfe des KfW-Förderprogramms StartGeld ein. Die Hausbank wird von der KfW um bis zu achtzig Prozent der Kreditsumme haftungsfreigestellt. Anstelle der Hausbank übernimmt die KfW sowohl Haftung als auch das in der Regel eher theoretische Kreditausfallrisiko. Der Weg zum KfW-Gründerkredit StartGeld führt für den Existenzgründer über seine Hausbank. Zu den beizubringenden Unterlagen gehören Businessplan, Budget- und Liquiditätsplan, Risikoerklärung sowie das OK zum Einholen einer Schufa-Auskunft. Die förderungswürdigen Ausgaben gliedern sich in Betriebsmittel sowie in Investitionen, bilanziell als Anlage- und als Umlaufvermögen bezeichnet.


Wesentliche, für den Antragsteller interessante Merkmale des KfW-Förderprogramms StartGeld sind

• Kreditlaufzeit zwischen fünf und zehn Jahren

• Möglichkeit von mehreren tilgungsfreien Startjahren

• Niedrige Kreditzinsen

• Verzicht der KfW auf eine besondere Kreditbesicherung

• Möglichkeit zur außerplanmäßigen Kredittilgung bei günstiger Vorfälligkeitsentschädigung

• Berechtigte Aussicht auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erf

• Keine Kombinationsmöglichkeit mit anderen KfW-Förderprogrammen

• Recht der Hausbank auf Besicherung ihres nicht haftungsfreigestellten Kreditanteils


Das KfW-Förderprogramm StartGeld richtet sich an Jungunternehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine fünf Jahre am Markt vertreten sind. Das noch junge Unternehmen darf höchstens 50 Mitarbeiter beschäftigen, und der Jahresumsatz darf 10 Millionen Euro nicht übersteigen.

KfW Gründerkredit Startgeld

imc Unternehmensberatung
Herr Andreas M. Idelmann
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 911 82 196
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email : info@imc-services.de

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