Pressemitteilung von Herr Jürgen-Dieter Körnig

Handwerkerrechnungen für die Steuererklärung


22.08.2016 / ID: 236920
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ist deutlich erweitert worden. Gehwegreinigungen und die Schneeräumung im Winter

auf öffentlichem Grund sind ebenfalls begünstigt. Bei sämtlichen Schornsteinfegerarbeiten wird künftig die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gewährt. Die Kosten müssen nicht mehr in einzelne Leistungsarten aufgesplittet werden. Absetzbare Handwerkerrechnungen für die Ferien- oder Zweitwohnung gehören dazu. Streikt der Computer oder Laptop und muss zur Reparatur in die Händlerwerkstatt, empfiehlt es sich, die Rechnung zu den Steuerpapieren zu sortieren.

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über den weiter gespannten Rahmen an Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.


Anfallende Kosten vollständig absetzen


Größere Summen kommen schnell im Sektor der haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen: beim steuerlichen Absetzen der Hilfe im Haushalt, der Köchin oder mit dem regelmäßigen Einsatz des Pflegedienstes für Senioren und Kranke. Wer mit Abrechnung eine Haushaltshilfe, eine Alten- und Kinderbetreuung oder die Treppenhausreinigung bezahlt, kann 20 Prozent seiner Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro absetzen: Das ergibt eine Steuerentlastung von bis zu 4000 Euro pro Jahr. Absetzbar ist alles, was eine Servicekraft rund um den Haushalt erledigt. Wird die Haushalthilfe oder die Köchin zum Minijob im Haushalt angemeldet, besitzt die weitere Möglichkeit 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro abzusetzen. Man hat das Recht auf einer Rechnung zu bestehen, die dann per Überweisung oder per Verrechnungsscheck bezahlt wird, damit der Zahlungsstrom für das Finanzamt nachvollziehbar ist. Belege müssen zwei Jahre lang aufgehoben werden, falls das Finanzamt einen Blick auf die Rechnung werfen möchte.


Über alles, was rund um die Immobilie zum Steuersparen anfällt, gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim Auskunft.
Mannheim Steuerberater Steuerberatung Steuerkanzlei

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland

fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim

fon ..: 0621 10069
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Jürgen-Dieter Körnig
07.04.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge?
13.03.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante
02.02.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Auswertung mit Nutzen für den Betrieb
20.01.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Wenn die Sektkorken knallen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.11.2025 | JS Research
Batterierohstoffe - unverzichtbar
11.11.2025 | IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
M. Eng. Johannes Kiener erhielt an der OTH Regensburg den IfKom-Preis 2025
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 432.067
PM aufgerufen: 74.093.043