2017 bringt neue amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung
01.09.2016 / ID: 237967
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Frankfurt, 01.09.2016 [GT010916SVX]. Die Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Kalenderjahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2017 kommen daher für alle Bundesländer voraussichtlich neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 241 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,17 Euro erhöht. So sieht es der Entwurf für die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (9. SvEVÄndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung muss dann zum Jahresende noch vom Bundesrat beschlossen werden, wobei eine Bestätigung als Formsache gilt.
Der so genannte Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl für die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch für die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem auch steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht. 2017 sind damit bis zu 1.379,40 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
"Die Erhöhung der Sachbezugswerte folgt dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und zeichnet daher die Teuerungsrate reell nach", erklärt Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll. Arbeitstäglich werden mehr als 6,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks und dem Sodexo Restaurant Pass von den neuen Steuerwerten profitieren [GT010916SVX].
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