Nichts zu verschenken bei der Altersvorsorge mit der Riester-Rente
16.08.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Im Zuge der Reform der Rentenversicherung wurde 2000/2001 die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung geschaffen. Die umgangssprachlich "Riester-Rente" genannte Vorsorgeform wird durch Zulagen und Abzugsmöglichkeiten für Sonderausgaben durch den Staat gefördert.
Die "Riester-Rente" gilt als sichere und berechenbare 3. Säule in der Altersvorsorge. Um jedoch in den Genuss der Zulagen zu kommen, sind Fristen und Formalia zu beachten. Andernfalls werden die Zuschüsse einbehalten.
Der Staat gewährt auf Riester-Verträge prinzipiell eine Grund- sowie eine Kinderzulage. Diese werden nicht automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag zugewiesen. Grundsätzlich ist die Höhe der Zulagen an ein Kalenderjahr gebunden. Der Sparer hat zwei Jahre Zeit, die jeweils für das betreffende Jahr ermittelten Zulagen zu beantragen. Um die Fristen nicht versehentlich verstreichen zu lassen, raten die Experten der Baron Investmentvertriebsgesellschaft mbH, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Entsprechende Formulare - inkl. Ausfüllhilfe - stehen online zur Verfügung. Es gilt: Je früher die Zulagen beantragt werden, desto schneller fließt das Geld in den Vertrag zurück.
Anfang 2011 hatte die Regierung für Verunsicherung bei unter den Riester-Sparern gesorgt. Es war bekannt geworden, dass 500 Millionen Euro zurückgefordert werden würden, weil die Zulagen auf der Basis unvollständiger und/oder unrichtiger Angaben gewährt wurden.
Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer der Baron GmbH: "Wir teilen in dieser Sache den Standpunkt der deutschen Verbraucherzentralen, die eine pragmatische Lösung zugunsten der Kunden anstreben, weil in der Vergangenheit die Regeln oft zu kompliziert waren. Meist haben die Sparer einfach vergessen, berufliche Veränderungen, Heirat oder die Geburt von Kindern zu melden. Das alles hat aber Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung - ist vom Laien aber schwer nachzuvollziehen. Wir unterstützen deshalb unsere Kunden vom Vertragsabschluss bis hin zu diesen Details im Vollzug des Riester-Vertrags."
Neben den staatlichen Zulagen bieten Riester-Verträge auch die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich geltend zu machen. Maximal 2.100 Euro können so jährlich dem Fiskus gemeldet werden.
Umfangreiche Informationen zum Thema Riester-Rente können jederzeit der Website http://www.ihre-riester-rente.de entnommen werden. Zusätzlich stehen dort Berechnungsmodelle für individuelle Riester-Verträge sowie eine Marktübersicht aller Anbieter zur Verfügung. Außerdem werden weiterführenden Beratungsoptionen angeboten. Das unabhängige Verbraucherportal http://www.rente-rockt.de bietet einen grundsätzlichen Überblick über mögliche Varianten von Riester-Verträgen.
http://www.ihre-riester-rente.de/
Baron Investmentvertriebsgesellschaft mbH
Gänsemarkt 44 20354 Hamburg
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http://www.ihre-riester-rente.de/
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