Pressemitteilung von Herr Andreas M. Idelmann

Als ausländischer Selbständiger eine Niederlassungserlaubnis erhalten


25.11.2016 / ID: 246547
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

 Als ausländischer Selbständiger eine Niederlassungserlaubnis erhaltenDamit dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.


Zunächst einmal muss sich der Businessplan als erfolgreich erwiesen haben: Das Unternehmen muss so rentabel sein, dass der Antragsteller sowie auch seine Familie von den Einkünften leben können. Zu beachten ist hier, dass Einkünfte von Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.


Auch die Zeitspanne, die seit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis verstrichen ist, spielt eine Rolle. Sofern die Genehmigung nach Absatz 1 oder 2a des § 21 AufenthG erteilt wurde, der Antragsteller also entweder unternehmerisch tätig ist oder als Akademiker bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen bis zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis drei Jahre vergangen sein. Freiberufler hingegen müssen fünf Jahre warten.


Ein weiteres Kriterium ist, dass eine ausreichende Krankenversicherung vorliegt und dass fürs Alter vorgesorgt wurde. Gesetzliche Krankenversicherungen werden grundsätzlich als ausreichend angesehen, während Privatversicherte im Rahmen der Antragstellung Details zu Versicherungsumfang und -leistungen darlegen müssen. In punkto Altersvorsorge kann wahlweise eine Lebensversicherung vorgelegt oder Einblick in die aktuellen Vermögensverhältnisse gewährt werden.


Dass der Antragsteller über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und sich keiner Straftaten schuldig gemacht hat, wird ebenfalls vorausgesetzt. Wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, bestehen gute Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis. Zusammen mit dem formellen Antrag werden von der zuständigen Ausländerbehörde für gewöhnlich noch die folgenden Unterlagen verlangt:


Reisepass und Aufenthaltserlaubnis

Biometrisches Lichtbild

Nachweis/Aufschlüsselung der erzielten Einnahmen

Bescheinigung über gezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder gleichwertige private Leistunge)

Mietvertrag zum Nachweis des (Haupt-)Wohnsitzes

Zertifikat über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs


Auf die Antragstellung folgt, sofern dem Antrag stattgegeben wird, die Zusendung eines Gebührenbescheids. Sollten seitens der Behörde noch Fragen offen sein, erhält man stattdessen eine Einladung zu einem Termin.

§ 21 Aufenthaltsgesetz Businessplan

imc Unternehmensberatung
Herr Andreas M. Idelmann
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 911 82 196
web ..: http://www.imc-services.de
email : info@imc-services.de

Pressekontakt
imc Unternehmensberatung
Herr Andreas M. Idelmann
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf

fon ..: 0211 911 82 196
web ..: http://www.imc-services.de
email : info@imc-services.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Andreas M. Idelmann
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 29
PM gesamt: 431.973
PM aufgerufen: 74.068.777