Die KFM Deutsche Mittelstand AG ruft bei der GEWA-Anleihe zur Bündelung der Rechte der Anleihegläubiger auf - kostenfreie Vertretung der Interessen
29.11.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Düsseldorf, 29. November 2016 - Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Initiator des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS, der mit 1.317.000 Euro in der 6,50% GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) investiert ist. Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hat Insolvenz beantragt und zum vorläufigen Insolvenzvertreter wurde Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.
Die KFM Deutsche Mittelstand AG möchte die Rechte der Anleihegläubiger bündeln, um so die Interessen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS sowie möglichst vieler weiterer Anleihegläubiger über einen gemeinsamen unabhängigen Gläubigervertreter vertreten zu lassen.
Nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG werden die Gläubigerinteressen, die prospektgemäß im Insolvenzfall von der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft wahrgenommen wird, nicht unabhängig vertreten. Dies unter anderen auch deshalb, da die Rödl Steuerberatungsgesellschaft auch für die Interessen der Käufer der Wohnungen und des Hotelinvestors die Rechte wahrnehmen muss und zudem die Überwachung der erstellten und zu erstellenden Bauleistungen auf der Grundlage der Makler und Bauträgerverordnung zu kontrollieren hat.
In dem Verfahren kommt es daher aus Sicht der KFM Deutsche Mittelstand AG besonders darauf an, möglichst viele Anleihegläubiger zu bündeln. Es geht dabei um zweierlei: Zum einen soll die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrieben werden, um die Verwertung der Immobilie in einem geordneten Verfahren zu ermöglichen. Zum anderen sollen die Interessen der Anleihegläubiger durch einen neutralen gemeinsamen Vertreter nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes geschützt werden.
Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind 8 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem "Best Lawyer Award" auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.
Gegenüber der KFM Deutsche Mittelstand AG haben bereits mehrere private und institutionelle Investoren Interesse signalisiert, sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten - vorerst in dem vorläufigen Insolvenzverfahren und ggfs. im eröffneten Verfahren - vertreten zu lassen.
Kostenfreie Vertretung für Inhaber von GEWA-Anleihen
Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen. Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211-21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig. Gemeinsam werden dann die weiteren Schritte zur Wahrung der Rechte als Anleihe-Gläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG besprochen.
Hinweise zur Beachtung
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