Investmentsteuerreform 2018 und AIFs
12.01.2017 / ID: 250162
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit der Investmentsteuerreform 2018 möchte der Gesetzgeber die bisherige Situation vereinfachen. Allerdings führen neue Regelungen immer auch zu neuen Herausforderungen. Hans Stamm, Rechtsanwalt und Partner bei Dechert LLP, erklärt dies deutlich anhand Luxemburger Fondsstrukturen für deutsche Anleger in offene und geschlossene Publikums- und Spezialfonds.
Bei Alternativen Investmentfonds gibt es derzeit eine Besteuerung als Investitionsgesellschaft oder als Personen-Investitionsgesellschaft mit transparenter Besteuerung, bzw. als Kapital-Investitionsgesellschaft mit einer intransparenten Besteuerung. Mit der Steuerreform wird sich dies ändern.
Eine transparente Besteuerung für Personengesellschaftsfonds wird es nur noch nach dem Einkommensteuergesetz geben. Bei OGAW/Altersvorsorgefonds greift eine Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetzt, bei dem unter bestimmten Bedingungen eine teilweise Transparenzoption existiert. Kapitalgesellschaftsfonds für die das Investmentsteuergesetz gilt, werden intransparent besteuert werden. Außerdem wird es mit den "Ausschüttungspflichten" eine Art Vorabpauschale geben. Dabei muss die Steuerpflicht außerdem mit inländischen Einkünften beglichen werden. Beim 14. INVESTMENT FORUM in München, stellte Hans Stamm dabei die Diversifizierung zum Spezial-Investmentfonds heraus. Zur vorgesehenen intransparenten Besteuerung existiert hier die Option zu einer (Semi-)Transparenz.
Welche Einkünfte und Gewinne aus Investmentfonds ab 2018 zum steuerpflichtigen Bereich gehören und welche nicht sowie einen Vergleich zwischen Investmentfonds und Personengesellschaft bei AIFs stellte Stamm in seinen Vortrag anschaulich vor.
Sein Foliensatz steht hier (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/Investmentsteuerreform_2018_-_Auswirkungen_auf_Alternative_Investmentfon.pdf) zum Download bereit.
Zum INVESTMENT FORUM am 10. November in München hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel - NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Societe Generale Securities Services GmbH.
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