Banken informieren über Bankschließfächer
07.03.2017 / ID: 255295
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die allgemeine Meinung besagt, dass Bankschließfächer vertraulich sind und niemand über den Inhalt etwas erfahren würde. Das trifft leider nicht zu, denn strengere Sicherheitsauflagen für Bankschließfächer lassen die Privatsphäre schwinden.
Bankschließfächer besitzen einige Vorteile jedoch auch Nachteile. Zuerst einmal ist der Platz eines Bankschließfachs in der Regel solide gebaut und sehr gut gesichert. Zugang zu diesem Ort bekommt man nur mit einer Identitätsprüfung, meist durch eine Chip-Karte mit einer persönlichen Idetifikationsnummer. Dabei wird nur das zugewiesene Fach freigegeben, welches dann mit einem Schlüssel geöffnet wird. Jeder Nutzungsprozess für das Schließfach wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. So diskret ist der Zugriff also nicht möglich. Dadurch sind die Schließfächer aber auch vor dem Zugriff Dritter einigermaßen geschützt.
Aber dieser Vorteil ist auch gleichzeitig ein Nachteil. Denn falls die Bank mal ihre Pforten schließen muss, kann sie ebenfalls den Zugriff zu den Schließfächern sperren. Die Elektronik besitzt schließlich auch eine Steuerung und einen Aus-Schalter. Im Falle eines Konkurses kann sich nicht jeder Schließfachnutzer darauf verlassen, dass er dann ohne Weiteres an seine Wertsachen kommt. Aber das wird sich im Ernstfall dann schon zeigen, ob diese Einwände zutreffen oder nicht. Die Frage stellt sich, ob man auf diesen Fall warten möchte. Die letzten Jahre beweisen, dass selbst größere Banken sich durch windige Zockereien ganz schnell an den Rand des Ruins bringen können. Und ob dann die Regierung rettend in die Bresche springen wird, wird sich zeigen.
Schließfächer sind beliebter denn je. Zum Teil muss man sogar auf eine Warteliste, wenn man ein Schließfach mieten möchte. Schließlich sind Schließfächer nicht unbegrenzt verfügbar. Bei den Kunden ist das Bedürfnis nach Diskretion gut ausgeprägt. Viele Banken vergeben Schließfächer nur noch an ihre Stammkunden. Und die steigende Nachfrage kommt nicht von Ungefähr. Längst schwindet das Vertrauen in Geldwerte angesichts der Geld- und Zinspolitik der Zentralbanken und der damit verbundenen unattraktiven Verzinsung auf Spareinlagen.
Im Euro-Raum gilt der Einlagenschutz nur bis zur Sicherungsgrenze von 100.000 Euro. Zwar geht der freiwillige Schutz des deutschen Bankenverbands auf dem Papier darüber hinaus. Doch im Falle einer flächendeckenden Krise ist wird man sehen, ob jedes Institut noch in der Lage sein wird, dieses gegebene Papierversprechen zu halten. Gold oder Bargeld könnten da eine sinnvolle Krisenvorsorge sein, vorausgesetzt, das Bargeld wird in Krisenzeiten noch akzeptiert. Letztendlich wird wohl nur das Gold seinen bleibenden Wert behalten und zeigt sich unbeeindruckt von der Niedrigzinspolitik dieser Zeiten. Entscheidend ist dabei, dass der Schatz sicher verwahrt wird.
Die Jahresmiete für ein Schließfach kann je nach Größe des Fachs zwischen 40 und einigen Hundert Euro liegen. Je nach Inhalt kann so ein Schließfach Werte in Millionenhöhe fassen, sei es in Form von Aktien, flachen Goldbarren, Münzen oder Schmuck.
Mit der Diskretion geht es jedoch bergab. Wer ein Fach als geheimen Ort des letzten Notgroschens vor Insolvenzverwaltern, Finanzämtern oder Ehepartnern anmietet, könnte auf Sand bauen. Zwar ist der Inhalt vor dem Blick der Bank geschützt, doch auf behördliche Anfrage muss die Bank Auskunft über das Vorhandensein eines Schließfachs geben. Der Inhalt ist also bei Verdacht auf eine Straftat oder bei offenen Forderungen gegen den Kunden nicht sicher. Das Schließfach kann im Fall der Fälle durch Gerichtsvollzieher oder Polizei und Zoll geräumt werden. Gegebenenfalls kann das Fach auch ohne das Einverständnis des Kunden gewaltsam geöffnet werden. Außerdem ist es für Gläubiger sehr leicht möglich, eine Pfändung des Schließfachs zu erwirken. Banken verfolgen Insolvenzbekanntmachungen. Taucht ein Name eines ihrer Kunden auf, informiert die Bank oft direkt den Insolvenzverwalter. Schuldner mit einem Schließfach müssen bereits bei einer Zwangsvollstreckung dem Gläubiger eine Vermögensliste inklusive der Schließfachinhalte zur Verfügung stellen.
Es gibt jedoch Alternativen zum Bankschließfach, zumindest für Edelmetalle. Insbesondere Edelmetalle lassen sich viel sicherer in einem Zollfreilager deponieren. Daher wäre diese Lagerform dem Bankschließfach vorzuziehen.
Die <a href="http://pim-gold.com" target="_blank">PIM Gold und Scheideanstalt GmbH</a> mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.
Bildquelle: Fotolia, Urheber: BillionPhotos.com, ID: #12945448
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