Zahl der Online-Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen in Berlin steigt
11.04.2017
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Dettingen/Teck, 11.04.2017 - Die cit GmbH, Spezialist für formular- und dokumentbasierte Software, freut sich darüber, dass die Zahl der Online-Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen (ERNA) über die in Berlin eingesetzte E-Government-Plattform stark gestiegen ist.
Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen gehört beispielsweise die Einrichtung temporärer Parkverbote, die durch Umzugsunternehmen beantragt werden können. Führen Unternehmen regelmäßig entsprechende Arbeiten aus und haben sie ihre Qualifikation zur ordnungsgemäßen Sicherung von Arbeitsstellen und Anordnung von Halteverboten nachgewiesen, können sie eine Rahmenanordnung beantragen. Damit sind sie zur Teilnahme am "vereinfachten Verfahren zur Anordnung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen" berechtigt und können entsprechende Anträge auch online stellen. Dazu greifen sie auf ein assistentengestütztes Formular auf dem Formularmanagementsystem der Senatsverwaltung zu. Dieses Formularmanagementsystem wiederum basiert auf dem Produkt cit intelliForm und wird auch für andere Antragsverfahren - beispielsweise den Handwerkerparkausweis - verwendet.
Hintergrund für den aktuell starken Anstieg der Nutzung ist die zu Anfang vergangenen Jahres in Kraft getretene notwendige Anpassung der Antragsgebühren. Seit Januar 2016 bezahlen Unternehmen für einen online gestellten Antrag 15 Euro, für einen Papierantrag werden 20 Euro berechnet. Bei einem schwierigen Einzelfall mit erhöhtem Verwaltungsaufwand wird der Unterschied noch deutlicher: hier werden 40 Euro für einen Online-Antrag veranschlagt und 50 Euro für den Papierantrag. "Wir mussten die Gebühren zwar insgesamt etwas anheben, freuen uns aber darüber, jetzt einen Unterschied zwischen den für uns günstigeren elektronischen Anträgen gegenüber den auf Papierform gestellten Anträgen machen zu können und diesen Kostenunterschied als Anreiz an die Unternehmen weitergeben zu können", erklärt der Berliner Staatssekretär für Verkehr, Jens-Holger Kirchner. Seitdem ist der Anteil der elektronischen Anträge auf beeindruckende 80 Prozent angestiegen.
Berlinweit werden jährlich mehr als 100.000 verkehrsrechtliche Anordnungen bei den zwölf bezirklichen Straßenverkehrsbehörden beantragt und von ihnen beschieden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller wie bisher per Fax oder Brief mitgeteilt, da für die Anordnung die Schriftform (Dienstsiegel und Unterschrift) unverzichtbar ist. Der Antragsteller muss die Anordnung an der Arbeitsstelle schriftlich vorweisen können.
Derzeit umfasst der Kreis der betroffenen Unternehmen ca. 800 bis 900 Firmen. Nach erfolgreicher Authentifizierung erhält der Firmennutzer den Zugang zum assistentengestützten Antragsformular, um eine konkrete Anordnung zu beantragen. Die Stammdaten der Firma sind dabei bereits hinterlegt und der Antragsteller muss lediglich die weiteren Daten wie Zeit und Ort der Arbeitsstelle, die Art der Arbeiten, Verkehrsregelung und Kennzeichnung angeben. Ergänzende Dokumente wie Verkehrszeichenskizzen können bei Bedarf ergänzend hochgeladen werden.
Von der Umstellung des Antragsverfahrens auf die E-Government-Lösung im Sommer 2013 profitieren sowohl die Mitarbeiter in der Verwaltung als auch die Nutzer des Verfahrens: "Durch die Arbeit mit dem Online-Portal konnten wir Aufwand und Kosten sparen", sagt Staatssekretär Kirchner. "Mit der Gebührenanpassung bilden wir nun die unterschiedlichen Kosten der Straßenverkehrsbehörde für einen Online- oder Papierantrag ab."
"Das ist doch ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie gelungendes E-Government aussehen kann", erklärt Thilo Schuster, Geschäftsführer bei cit. "Dass die geringeren Kosten, die den Behörden durch den Einsatz einer E-Government-Lösung entstehen, an die Nutzer weitergegeben werden, zeigt, wie rentabel solche Anwendungen bereits nach relativ kurzer Zeit sind."
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