Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz: Versicherungslobby gefährdet Stärkung der bAV
18.04.2017 / ID: 258898
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Berlin, 18. April 2017 - Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht im aktuellen Gerangel um das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungs-gesetz einen Machtkampf der Versicherungsindustrie, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Denn die Lebensversicherer wollen das vorgesehene Garantieverbot aus dem Gesetz streichen. Sie nehmen dabei bewusst das erhebliche Risiko in Kauf, dass die Stärkung der dringend benötigten betrieblichen Altersvorsorge an dieser Frage scheitert.
"Aus fachlicher Sicht ist die Diskussion nicht nachvollziehbar. Das Garantieverbot ist richtig und muss bleiben" sagt Peter Hadasch, Vorstand bei Nestle Deutschland und Vorstandsvorsitzender des VFPK. "Hier geht es allein um Marktinteressen. Und die Lebensversicherer scheuen sich nicht, ihre Interessen auf Kosten künftiger Rentner durchzudrücken."
Wie wenig Garantien in die heutige Finanzwelt passen, zeigt die Tatsache, dass sich die Lebensversicherer außerhalb der bAV Schritt für Schritt aus Garantien zurückziehen und ihre Bestände in Abwicklungsgesellschaften übertragen. Umso unglaubwürdiger ist es, dass die Forderung nach Garantien in der bAV ausgerechnet von den Lebensversicherern so plötzlich und lautstark erhoben und mit großem Lobbyaufwand in die politische Debatte regelrecht hineingedrückt wird. Der Grund dafür ist offensichtlich: Hier soll ein Geschäftsfeld für die Vertriebe der Lebensversicherungen eröffnet werden. Und die seit mehr als hundert Jahren bewährten Non-Profit-Einrichtungen der Sozialpartner - die Pensionskassen und Pensionsfonds - als potenzielle Anbieter aus dem bAV-Markt gedrängt werden.
Die vorgetragenen Argumente der Lebensversicherungsindustrie fallen bei einer fachlichen Prüfung rasch in sich zusammen. So hängt die Sicherheit der Leistungen ausschließlich von der Verlässlichkeit der verwendeten Kapitalanlage ab. Hierüber kann bereits heute die BaFin im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit ausreichend wachen. Zudem steht allen Durchführungswegen schon heute die Möglichkeit offen, durch Rückdeckungslösungen Garantien in der Rentenphase zuzusagen. Zudem ist auch in der neuen Welt mit reinen Beitragszusagen die Absicherung von Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken uneingeschränkt möglich.
Die kolportierten Diskussionen über Abschnittsgarantien, Teilgarantien, Übertragung in Lebensversicherungsverträge etc. machen die betriebliche Altersvorsorge nur zusätzlich kompliziert und führen zu mehr Intransparenz in der Altersversorgung. Dabei soll das neue Gesetz die bAV stärker und einfacher machen. Der vorliegende Gesetzentwurf - mit Garantieverbot - ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
"Die Versicherer nehmen mit ihrem bockig anmutenden Verhalten bewusst das Risiko in Kauf, dass das ganze Gesetzesvorhaben und damit die Stärkung der bAV scheitert. Das ist für ein so wichtiges Thema wie die Rente kein angemessenes Verhalten - und auch kein angemessener Umgang in der politischen Debatte. Der Schwanz darf nicht mit dem Hund wackeln, deshalb darf die Stärkung der bAV nicht den Interessen der Versicherungslobby geopfert werden" fasst Hadasch zusammen.
http://www.vfpk.de
Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK)
Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin
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