BaFin-Rundschreiben 3/2017: WebID erfüllt Kriterien mit eigenem Hochsicherheits-Ident-Center
20.04.2017 / ID: 259182
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Am 10.04.2017 wurde das neue Rundschreiben 3/2017 (GW) der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht, welches die Verwendung des Video-Ident-Verfahrens detailliert regelt. Das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) wird am 15.06.2017 in Kraft treten und ersetzt damit das bisher gültige Rundschreiben 1/2014 (GW). Die WebID Solutions GmbH ist Erfinder der Video-Identifizierung (Grundlage der entsprechenden BaFin-Rundschreiben), erfüllt als europäischer Marktführer alle Kriterien und sieht das neue Rundschreiben als äußert positiven Impuls an.
Im neuen Rundschreiben werden genaue Anforderungen an das Verfahren detailliert festgehalten. Beispielhaft ist hier anzuführen, dass die Video-Identifikation vollständig in Echtzeit stattfinden muss. Eine zuvor aufgezeichnete Videosequenz ist damit für die GwG-konforme Video-Identifikation nicht legitim. Zugleich müssen die Verifizierungsvorgänge in abgetrennten Räumlichkeiten mit Zugangskontrolle stattfinden.
Zusätzlich wird eine Sub-Auslagerung des Video-Ident-Prozesses an ein externes Callcenter im In- oder Ausland strikt untersagt. Dritte, sprich FinTech-Dienstleister wie WebID, müssen die Ident-Leistung direkt erbringen. Die Mitarbeiter, welche die Identifikationen vornehmen, müssen speziell hinsichtlich fachlicher und psychologischer Prüfbereiche geschult werden. WebID hat mehr als 200 Mitarbeiter, bis zum Jahresende werden es 350 Mitarbeiter sein. Die davon im Ident-Hochsicherheitscenter eingesetzten Mitarbeiter werden durch ein mit 4-jähriger Expertise aufgebautes Schulungssystem ausgebildet. Zudem finden durch WebID-Führungskräfte, Experten der Landeskriminalämter und weitere Institutionen kontinuierlich Trainings hinsichtlich Betrugsprävention und der akkuraten Erkennung von Dokumentenfälschungen statt, die mindestens alle sechs Wochen wiederholt und weiterentwickelt werden.
Frank Stefan Jorga, Gründer und Geschäftsführer der WebID Solutions GmbH, zeigt sich erfreut über die detaillierten Anforderungen des neuen BaFin-Rundschreibens: "Das Rundschreiben ist ein Paukenschlag für die Banken- und Finanzwelt und wird die Spreu vom Weizen trennen. Wir als WebID sind sehr erfreut über den genauen Kriterienkatalog, der im Rundschreiben festgelegt wird. Alle beschriebenen Anforderungen werden dabei von uns bereits jetzt zur Gänze erfüllt. Als führender Anbieter mit eigenem Hochsicherheits-Ident-Center in Deutschland können wir als WebID höchste Sicherheitsstandards anbieten."
Die im früheren Rundschreiben 4/2016 (GW) genannten Zusatzanforderungen wie die Verifizierung der Identität des Antragstellers unter Nutzung öffentlich verfügbarer Informationen, z. B. durch die Recherche in sozialen Netzwerken, die Durchführung von Referenzüberweisungen sowie die Limitierung des Verfahrens auf Kreditinstitute i.S.d. §1 Abs. 1 KWG sind im neuen Rundschreiben nicht länger vorhanden.
WebID geht davon aus, dass es in kurzer Zeit zu einer Marktbereinigung kommen wird und appelliert an Unternehmen, welche die Nutzung des QES-Vertragsabschlussverfahrens oder des Video-Ident-Verfahrens in Betracht ziehen, Anbieter detailliert unter die Lupe zu nehmen: "Unternehmen sollten genauestens prüfen, ob die Ident-Center-Mitarbeiter ihres Video-Ident-Anbieters auch tatsächlich in Deutschland tätig sind oder ob auch Sub-Unternehmen im In- und Ausland eingesetzt werden, wie es bei einigen Anbietern am Markt der Fall ist." betont Franz Thomas Fürst, Gründer und Geschäftsführer der WebID Solutions GmbH.
Weitere Informationen unter: http://www.webid-solutions.de (http://www.webid-solutions.de)
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Friedrichstraße 88 10117 Berlin
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