Bearbeitungsgebühren an die Bank gezahlt? - Erhalten Sie Ihre Sofort-Entschädigung
23.05.2017 / ID: 261895
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wer Bearbeitungsgebühren an die Bank gezahlt hat als er einen Kredit aufgenommen hat, kann diese in vielen Fällen zurückverlangen. Denn die Banken hätten die Bearbeitungsgebühren nicht erheben dürfen. Über unser Portal auf http://www.bankgebuehr-zurueck.de haben Sie nun die Möglichkeit, eine Sofort-Entschädigung für die gezahlten Bearbeitungsgebühren zu erhalten.
Wir bieten unseren Kunden an, innerhalb von 48 Stunden 50 % der Bankbearbeitungsgebühren an sie auszuzahlen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass wir die Bankunterlagen von unseren Kunden zur Prüfung erhalten. Kommen wir bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückzahlungsanspruches besteht, bieten wir unseren Kunden an, 50 % der Bankbearbeitungsgebühren gegen Abtretung des Rückzahlungsanspruches als Sofort-Entschädigung zu zahlen.
Unsere Kunden erhalten dadurch nicht nur sofort Bargeld. Sie müssen sich auch nicht mit den Banken über einen möglichen Rückzahlungsanspruch streiten. Für unsere Kunden ist die Sofort-Entschädigung risikolos. Sollte die Bank die Rückzahlung außergerichtlich verweigern, führen wir das gerichtliche Verfahren auf eigenes (Kosten-)Risiko.
Wer seine Sofort-Entschädigung erhalten will, sollte möglichst bald tätig werden. Denn Bearbeitungsgebühren, die in 2014 gezahlt wurden, können nur bis Ende des Jahres 2017 zurückverlangt werden. Danach sind solche Ansprüche verjährt. Um die Verjährung zu vermeiden, müssten bis Ende 2017 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann z. B. durch die Beantragung eines Mahnbescheides oder die Einreichung einer Klage erfolgen. In jedem Fall sind solche Maßnahmen mit Kosten verbunden. Diese Kosten können unsere Kunden vermeiden. Sie erhalten risikolos die Sofort-Entschädigung.
Banken haben in der Vergangenheit nicht nur bei Krediten zur Bau-oder Immobilienfinanzierung Bearbeitungsentgelt gefordert, sondern auch bei Konsumentenkrediten, die für den Kauf eines Autos oder einen neuen Fernseher aufgenommen wurden. Häufig stellte die Bearbeitungsgebühr einen bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme dar. Bankunterlagen, die uns über das Portal auf http://www.bankgebuehr-zurueck.de zugesandt werden, prüfen wir schnellstmöglich und unverbindlich darauf, wie hoch ein möglicher Rückzahlungsanspruch ist.
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Herr Heiner Heldt
Holstenwall 10
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