Gebäudeversicherung/Vergleich
05.09.2011 / ID: 26800
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer des Gebäudes vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie kann um Schäden durch Erdrutsche, Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen und selbst Vulkanausbrüche erweitert werden. Versichert ist allein das Gebäude sowie Nebengebäude ohne Inhalt, für diesen kommen die Hausrat- siehe: online Hausratversicherung Vergleich (http://www.hausratversicherung-anbietervergleich.de/) und eventuell eine Glasbruchversicherung auf.
Zielstellung der Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung muss die Kostendeckung auch bei Totalschaden sicherstellen. Der häufigste Fall ist eine Sanierung, auch Folgekosten müssen abgedeckt werden. Zu diesem Zweck muss die Wohngebäudeversicherung ausreichend tarifiert sein, das heißt, sie muss einerseits alle möglichen Risiken abdecken und andererseits über eine ausreichende Deckungssumme verfügen. Insbesondere das Abdecken aller Risiken ist in bestimmten Regionen nur über die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden möglich. In Deutschland betrifft dies vor allem Hochwassergebiete an Rhein, Elbe, Donau und Oder, aber auch durch Erdrutsch gefährdete Regionen im Ruhrgebiet und neuerdings sogar in Sachsen-Anhalt. Bewohner der entsprechenden Regionen müssen vorrangig nach einer Versicherungsgesellschaft suchen, die solche Risiken übernimmt. Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung sind nicht allzu hoch, weshalb in Risikoregionen der Risikoeinschluss bedeutsamer ist als geringfügige Preisunterschiede. Es ist hierbei zu beachten, dass aufgrund kalkulatorischer Grundlagen der Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Gesamterweiterung um viele Elementarschäden erfolgt (erweiterte Elementarschadenversicherung), sodass ein Bergbauer möglicherweise auch gegen Hochwasser versichert ist, auch wenn er das nicht wirklich braucht. Dafür ist er auch gegen Erdrutsche versichert, was der Bewohner am Rheinufer mit der gleichen Erweiterung nicht wirklich braucht.
Vergleich bei der Wohngebäudeversicherung
Durch den freien Wettbewerb in Europa dürfen die Versicherungsgesellschaften ihre Bedingungen frei gestalten, der Vergleich ist daher nicht immer einfach. Im Jahr 2008 wurden die Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung letztmalig überarbeitet. In den Bedingungen wird festgelegt, welche Sachen konkret versichert sind, also neben dem Wohngebäude auch äußeres Zubehör wie Terrasse, Briefkasten- und Klingelanlage, Garage, Carport, Gartenhaus, Hundehütte und Wegbefestigungen, sowie inneres Zubehör wie Einbaumöbel, auch Leitungen und Rohre. Manche Dinge sind auch nicht versichert, in der Regel von einem Mieter nachträglich ein- oder angebaute Sachen, zum Beispiel eine Markise. Für den Vergleich werden die versicherten Gefahren definiert, dann werden die Gebäudegröße und -Art, Nutzungsart, Sanierungsdaten auch für Einzelbestandteile (Heizung, Elektro, Dach) und gegebenenfalls technische Details wie zum Beispiel die Art der Dachziegelbefestigung abgefragt, das Internet macht es heute dem Versicherungsnehmer leicht, einen kostenlosen Wohngebäude Versicherungsvergleich wie auf Wohngebaeudeversicherungsvergleiche.de (http://www.wohngebaeudeversicherungsvergleiche.de/) zu erstellen, um sich über die verschiedenen Tarife der Gebäudeversicherer zu informieren. Als Berechnungsgrundlage für den Wert des Gebäudes kann der sogenannte Wert 1914 herangezogen werden, der in der Versicherungswirtschaft noch immer als Richtwert gilt, es gibt aber auch moderne Methoden nach dem aktuellen Bauindex. Da sowohl die Wertgrundlage als auch die Details der Gebäudebeschreibung von jeder Gesellschaft individuell festgelegt werden, ist dem Versicherungsnehmer zu empfehlen, sich ein eigenes Bild vom möglichen Schadensausmaß zu machen. In der Regel wissen Hauseigentümer relativ genau, welche Werte in ihrem Wohngebäude stecken. Diese Werte müssen im Schadensfall ersetzt werden, entweder die Sanierung oder auch ein Totalverlust, zum Beispiel ein durch einen Sturm zerstörtes Dach. Wie das die Gesellschaft im Einzelnen in ihrem Antrag definiert, ist eher unerheblich.
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