Ungeplante Nachlässe vermeiden
11.08.2017 / ID: 268508
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 11. August 2017*****Zurzeit schwimmen die Deutschen im Geld. Das derzeitige Barvermögen wird auf über 5 Milliarden Euro geschätzt. Erhebungen haben ergeben, dass in den nächsten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland rund 3 Milliarden Euro Vermögen vererbt wird, aber sich lediglich nur 20 Prozent der betroffenen Personen mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es nicht selten deshalb zu ungeplanten Nachlässen kommt, weil entweder überhaupt kein Testament und/oder kein Erbvertrag besteht, oder ein Testament nicht auffindbar ist.
Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin empfiehlt daher jedem vermögenden Bürger, sich früh genug mit dieser Thematik auseinander zu setzen, sich fachmännischen Rat einzuholen und eine sinnvolle erbrechtliche Regelung zu treffen, die auch steueroptimiert sein muss. "Ansonsten kann es nämlich sein, dass ein Großteil des Vermögens plötzlich beim Fiskus landet. Letzteres kann man durch geschickte legale Gestaltung vermeiden", rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Die meisten Streitigkeiten gab es in der Vergangenheit bei der Vererbung von Immobilien. Insbesondere auch dann, wenn Erblasser ihren "letzten" Willen auch nach ihrem Tod umgesetzt haben wollen. Dies erfolgt am sinnvollsten durch die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung, die als sogenannte Abwicklungstestamentsvollstreckung oder als Dauertestamentsvollstreckung ausgestattet sein kann. Eine derartige Einsetzung gibt dem Erblasser die Sicherheit, dass das, was er umgesetzt haben will, auch tatsächlich umgesetzt wird.
Um ein derartiges Vorhaben sinnvoll zu gestalten, benötigt man fachlich kompetente Hilfe. Hier reicht es nicht, zu einem Notar zu gehen und ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen, da der Notar in seine Urkunden immer den Satz aufnimmt "steuerlich wurde nicht beraten", damit er nicht in der Haftung ist. Ein Steuerberater allein reicht ebenfalls nicht, da der Steuerberater die erbrechtlichen Zusammenhänge meistens nicht genau kennt und auch keine Rechtsberatung erteilen darf.
"Es ist daher sinnvoll, sich einem Testamentsvollstrecker anzuvertrauen, der die entsprechende Qualifizierung hat und der gleichzeitig über die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Ressourcen verfügt, wie z.B. ein interdisziplinär tätiges Büro, in dem unter anderem Steuerexperten tätig sind, die die Qualifikationen von Steuerberatern und Juristen beinhalten", erklärt Steuerberaterin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau.-Franz.
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