Welches Inkasso brauchen Sie? Ein Kurzratgeber
29.08.2017
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Begriffsdefinitionen von Inkasso und verschiedener Inkasso-Methoden. Anleitung zur Auswahl des richtigen Inkassounternehmens
1. Forderungseinzug / konventionelle Inkassobüros
95% der Inkassounternehmen gehören zu dieser Gruppe. Wie der Name sagt, arbeiten sie vom "Büro" aus. Gläubiger treten unbezahlte Rechnungen an sie ab. Diese sind größtenteils nicht bestreitbar (Miete, Telefonrechnung, Krankenkassenprämien u. dgl.). Zielgruppe der Inkassobüros sind "normale Bürger", welche teilweise zahlungsbereit wären, jedoch in einem finanziellen Engpasse stecken, eine Verpflichtung "vergessen" haben oder es draufankommen lassen. Das Inkassounternehmen schreibt, erst freundlich, später druckvoller, unterbreitet Teilzahlungsvorschläge und kündigt den Rechtsweg an. In vielen Fällen führt dies Art von Inkasso zum Erfolg.
Wenn diese Beschreibung auf Ihren Fall zutrifft, wären wir nicht das richtige Inkassounternehmen für Sie. Die Forderungssummen in diesem Segment sind meist niedrig. Wir bearbeiten im Inland Fälle ab EUR/CHF 20'000.--, internationale Fälle ab EUR/CHF 100'000.--. Wenden Sie sich an ein seriöses Inkassobüro für Forderungseinzug.
2. Rechtliches Inkasso
Damit ist das gesetzliche geregelte Inkasso über Betreibung, Pfändung oder Klage gemeint. Die richtigen Ansprechpartner sind Anwälte. Angezeigt ist dieser Weg unter zwei Bedingungen: 1. Ihre Forderung ist sehr gut begründet und belegt und ein Obsiegen vor Gericht ist wahrscheinlich. 2. Der Schuldner ist eine natürliche Person mit bekanntem Domizil und er verfügt über Vermögen und / oder Einkommen. Oder es handelt sich um ein Unternehmen, welches einen guten Geschäftsgang aufweist und über Assets verfügt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Fall des Obsiegens den zugesprochenen Betrag erhalten.
Das rechtliche Inkasso bildet manchmal Bestandteil unseres Vorgehens. Warum erfahren Sie im Absatz "Außergerichtliche Lösungen".
Insbesondere kommt unser Inkassounternehmen (http://www.rolf-schmidt-inkasso.ch/) zum Zug, wenn Sie einen Rechtstitel besitzen und der Schuldner trotzdem nicht zahlt, eine häufige Situation. Solche Schuldner verschieben vorher ihr Vermögen, verstecken Einkünfte oder tauchen ab. Hier ist unsere Recherchierfähigkeit gefragt.
3. Aussergerichtliche Lösung
Es gibt zahlreiche Forderungen, die nicht oder nur teilweise bestritten werden. Einige Schuldner können die Forderung nicht sofort oder vollständig begleichen. Einige versuchen sich mit Bestreiten und Ausreden vor der Bezahlung zu drücken. Viel glauben mit der Zeit selbst an ihre "Geschichten". Hinzu kommt, dass die Kommunikation zwischen Gläubiger und Schuldner auf einem Tiefpunkt angelangt ist. Gegenseitige Anschuldigungen, Verteufelung und ein abgrundtiefes Misstrauen erschweren eine Lösung.
Unsere Aufgabe besteht zunächst darin, die Kommunikation als Vermittler (Mediator) zu übernehmen und zu versachlichen. Wir arbeiten gegenüber beiden Seiten heraus, was berechtigt und möglich ist. Dabei ist Verhandlungsgeschick gefragt und Kreativität. "Druck" ist insofern nötig, dass wir Alternativen schaffen, die dem Schuldner nicht passen: Zum Beispiel stellen wir das rechtliche Inkasso in Aussicht oder führen es durch. Einige Schuldner kommen zur Raison und zur Erkenntnis, dass alles viel teurer und unangenehmer wird, wenn die Betreibung läuft oder eine Klage eingereicht ist. Über weitere Alternativ-Maßnahmen informieren wir Sie gern im Gespräch anhand Ihres eigenen Falls.
4. Inkasso bei kriminellen und professionellen Schuldnern
Solche Schuldner nehmen das Geld anderer in der bewussten Absicht, es nie zurückzuzahlen: Anlagebetrug, Veruntreuung, Aufnahme von Darlehen usw. Diese Personen wissen genau, was folgt: Forderungen der Geprellten, zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte. Dagegen wappnen sie sich vorsorglich durch leere Versprechen, vertrösten, neue "Deals", vorgeschobene Firmen, undurchsichtige, nicht durchsetzbare Verträge, Verstecken der erbeuteten Mittel, Geheimhalten ihres Aufenthaltsorts und Abtauchen oder rein virtuelles Auftreten via Handy und Internet.
Hier ist cleveres Recherchieren und trickreiches Vorgehen gefragt. Und wir sind nicht zimperlich. Wenn wir die Schuldner so weit haben, dass wir ihnen das weitere Geschäft durch strafrechtliche oder andere Schritte vergällen, sind sie zu einer Zahlung bereit, natürlich auf die Zusicherung hin, dass wir sie nachher in Ruhe lassen. Auf dieser Taktik fußt unser Grundsatz, dass wir gegen einen Schuldner nur einmal vorgehen. In Strafverfahren schließen wir uns als Privatgläubiger an mit dem Ziel vor einer Verhandlung eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Schlussfolgerung
Wir, das Rolf Schmidt Inkasso-Team, (http://www.rolf-schmidt-inkasso.ch/) können Ihr Geld zurückbringen, wenn
- Punkt 3 "Außergerichtliche Lösungen" oder 4 "Inkasso bei kriminellen oder professionellen Schuldnern" zutrifft.
- Punkt 2 "Rechtliches Inkasso" insofern zutrifft, als rechtliches Vorgehen Bestandteil der Gesamtstrategie ist oder wenn Sie einen Rechtstitel haben und der Schuldner nicht zahlt.
- Ihre Forderung mindestens EUR/ CHF 20'000.-- beträgt.
- Ihre Forderung begründet und belegt ist.
http://rolf-schmidt-inkasso.ch
Rolf Schmidt Inkasso-Team
Thalrichstr. 8 4622 Egerkingen
Pressekontakt
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