Riester-Rente: Welche Anlageform ist die individuell passende?
07.09.2011 / ID: 27265
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hamburg / Wentorf, 7. September 2011 - Dank der hohen staatlichen Zulagen gehören Riester-Verträge zu den attraktivsten Anlageformen für die private Alterssicherung - wenn ein individuell passender Riester-Vertrag abgeschlossen wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich sogar eine Zulagenrendite von 200 Prozent erzielen: Das bedeutet, dass der Staat für jeden einbezahlten Euro zwei Euro an staatlichen Zulagen beziehungsweise Steuervorteilen gewährt. So verwundert es auch wenig, dass die Anzahl der abgeschlossenen Verträge im Laufe der Jahre in die Höhe geschossen ist: Von 1,4 Millionen im Jahr 2001 über 5,6 Millionen 2005 bis hin zu 14,4 Millionen Ende 2010.
"Tendenziell profitieren Geringverdiener mit vielen Kindern am stärksten vom Riestern, was durchaus politisch gewollt ist. Aber auch alle anderen Förderungsberechtigten sollten sich die Zulagen nicht entgehen lassen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Riester-Produkten; es kommt deshalb darauf an, die jeweils individuell passende Anlageform zu finden", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale (www.tarifcheck24.com).
Rentenversicherung, Sparplan oder Wohn-Riester: Qual der Wahl bei Riester-Verträgen
Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht zurück auf Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Während seiner Amtszeit wurde diese Förderung der privaten Altersvorsorge eingeführt, als klar wurde, dass das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Demografie unweigerlich an seine Grenzen stößt. Heute ist mehr denn je klar, dass die staatliche Rente in Zukunft noch viel weniger ausreichen wird, um eine angemessene Versorgung im Rentenalter zu sichern.
Zusätzliche Altersvorsorge auf privatem Wege ist daher wichtiger denn je - auch in finanziell schwierigen Zeiten wie aktuell. Durch die Riester-Förderung schafft der Staat zusätzliche Anreize für die private Altersvorsorge, die sich Verbraucher nicht entgehen lassen sollten.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht beim "Riestern" kein Versicherungszwang. Auch ist das Riester-System längst nicht so starr wie die gesetzliche Rentenversicherung. Es wurden verschiedene Anlageformen für förderungsfähig erklärt, damit das System für möglichst viele Bürger in unterschiedlichen Lebenslagen attraktiv ist. Verbraucher können zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, den Riester-Sparplänen (Bank und Fonds) und dem Wohn-Riester wählen.
Die staatlichen Zulagen sind bei allen Anlageformen gleich hoch, trotzdem unterscheiden sich die Renditen teilweise erheblich. Und zwar nicht nur zwischen den Anlageformen - fondsgebundene Anlagen sind bei leicht höherem Risiko meist renditeträchtiger -, sondern auch innerhalb der Anlageform.
"Der Zinssatz, den die Finanzinstitute auf Riester-Produkte gewähren, unterscheidet sich außergewöhnlich stark", weiß Finanzexperte Jan Schust, "und weil Riester-Verträge in der Regel über Jahrzehnte laufen, summieren sich diese Zinsunterschiede leicht auf mehrere tausend Euro." Verbraucher sollten deshalb vor einer Entscheidung unbedingt möglichst viele Anbieter miteinander vergleichen. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet das Internet; mit nur ein paar Mausklicks können auf http://www.tarifcheck24.com/riester-rente/vergleich/ für zahlreiche Riester-Produkte schnell, kostenlos und unverbindlich Vergleichsangebote eingeholt werden.
Noch relativ unbekannt: Eigenheimrente (Wohn-Riester) für das Eigenheim nutzen
Für alle Wohnungskäufer und Bauherren ist die Anlageform Wohn-Riester besonders interessant. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist dies sogar mit der günstigste Weg ins Eigenheim. Geschaffen wurde die Eigenheimrente - so der offizielle Name - durch das Eigenheimrentengesetz, das am 1. August 2008 in Kraft trat. Eigenheimrente und Geldrente mit Riesterpolicen sind seitdem gleichgestellt.
Der Staat fördert also den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung oder des Eigenheims genauso wie alle anderen Riester-Anlageformen. Überlegung hinter dem Wohn-Riester war, dass Wohneigentum von vielen Bürgern als Teil der Altersvorsorge genutzt wird. Schließlich wohnen Immobilienbesitzer mietfrei, auch im Alter.
Kapitalentnahme und Bausparen: Wohn-Riester soll Eigenheimzulage ersetzen
Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr neu gewährt. Ursächlich hierfür waren die hohen Kosten, die dem Bund dadurch entstanden sind. Da nach Wegfall der Eigenheimzulage die Bautätigkeit massiv einbrach, wurde ein neues Instrument gesucht, um den Erwerb einer Eigentumswohnung zu unterstützen. Schließlich hat die Regierung sich dazu entschlossen, den Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohnraums in die Riester-Förderung einzubeziehen.
Dem Verbraucher stehen beim Wohn-Riester mehrere Förderansätze zur Auswahl. So wurde bei der Einführung beschlossen, dass aus allen bestehenden Riester-Verträgen bis zu drei Viertel oder 100 % des Kapitals entnommen werden darf, wenn hiermit ein Haus, eine Wohnung oder eine Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung erworben werden soll.
Der zweite Förderansatz besteht darin, dass die Riester-Förderung auch für die Tilgung eines Darlehens beansprucht werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensvertrag eine Darlehenstilgung bis zum 68. Lebensjahr vorsieht. Ein weiterer Förderansatz besteht darin, dass Sparverträge mit Darlehensoption, also die klassischen Bausparverträge, ebenfalls unter die Riester-Förderung fallen.
Staatliche Zulagen von bis zu 300 Euro pro Kind nutzen
Die staatlichen Zulagen zum Wohn-Riester entsprechen allen anderen Riester-Formen: Die Grundzulage beträgt pro Vertragsinhaber 154 Euro. Für Kinder, für die der Vertragsinhaber das Sorgerecht hat, gibt es 185 Euro extra, ist das Kind nach dem 1. Januar 2008 geboren, gibt es sogar 300 Euro. Außerdem können Beiträge für alle Riester-Produkte bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Mindestsparbeitrag in Höhe von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens ist. Weitere Informationen, Tipps und Hinweise rund ums Riestern finden sich auf http://www.tarifcheck24.com/riester-rente/ratgeber/.
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