Krankenversicherung Vergleich: vor dem Wechsel
08.09.2011 / ID: 27408
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Leistung hat seinen Preis, das weiß jeder Verbraucher. Im Web wird hin und wieder mit Kampftarifen geworben und eine private Krankenversicherung für 59 Euro angeboten. Speziell bei ansteigenden Behandlungskosten glaubt vermutlich niemand ernsthaft, dass jemand mit einem derartig niedrigen Beitrag einen perfekten Leistungsumfang bekommen kann. Es gibt Anbieter, die den Anschein einer Verbraucherzentrale erwecken wollen, um einen Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung zu erreichen.
Der Wechsel der privaten Krankenversicherung geht im Nu. Dennoch bedarf es vorher einem Krankenversicherung Vergleich, da man bei zügigem Wechsel darauf achten muss, dass eine erneute Gesundheitsüberprüfung notwendig ist. Manche Krankheiten können aus der Versicherung ausgeschlossen werden oder es kann zu Risikozuschlägen kommen. Wer hastig eine private Krankenversicherung wechselt, ohne dabei im Vorfeld einen Probeantrag bei der anderen PKV zu stellen, kann unter Umständen im Basistarif der privaten Krankenkasse landen. Leider hat der Kunde nur gelegentlich diese Weitsicht und kündigt seine Versicherung. Er denkt, dass die neue Versicherungsgesellschaft ihn annimmt. Sollte er allerdings abgelehnt werden, so kann seine vorherige Versicherungsgesellschaft ihm den einstigen Tarif verwehren. Dadurch fällt er in den Basistarif. Nur der Basistarif hat viel nachteiligere Leistungen als gewöhnliche PKV Tarife. Aus diesem Grund ist ein Krankenversicherungsvergleich wichtig. Die Internetseite http://www.krankenversicherung-wechsel.de kann Abhilfe schaffen beim Krankenversicherung Vergleich. Manchmal hilft schon ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft.
Leistungen der Krankenkassen zwingend berücksichtigen
Die Leistungen sind im Krankenversicherungsvergleich gleichfalls zu beachten. Beispielsweise kann ein Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit Primärarztprinzip auf Dauer für den Kunden auch kostenintensiv werden. Es haben sich schon Fälle ereignet, wo der Privatversicherte ohne Überweisungsschein zum Fachmediziner ging und hier eine Diagnose einer Krankheit erhalten hat, die chronisch bestehen bleibt. In dem genannten Musterbeispiel muss der Versicherte sein ganzes Leben 20 % der Kosten wegen dem Primärarztprinzip selber entrichten. Die private Krankenversicherung übernimmt aufgrund des Primärarztprinzips ohne eine Überweisung nur 80 % aller Behandlungskosten.
http://www.krankenversicherung-wechsel.de
Krankenversicherung Wechsel
Böhmerstr.22 54290 Trier
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