HELP24 Verbrauchertipp
02.02.2018 / ID: 282727
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Banken dürfen unter bestimmten Voraussetzungen keine sogenannten Negativzinsen von Privatkunden verlangen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Tübingen unter dem Aktenzeichen 4 O 187/17. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen. Frank Mingers vom Verbraucherportal HELP24 (www.help24.de) wertet dieses Gerichtsurteil als "erhebliche Stärkung des Verbraucherschutzes in Deutschland".
Die Volksbank Reutlingen hatte im Sommer des Jahres 2017 eine Änderung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgenommen. So wurde im Preis- und Leistungsverzeichnis eine Klausel eingeführt, wonach Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent bei mindestens 10.000 Euro Tagesgeld und ab 25.000 Euro Festgeld möglich sein sollten. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde die Klausel gestrichen. Da eine Unterlassungserklärung seitens der Bank unbeantwortet blieb, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein.
Das Tübinger Landgericht stimmte der Argumentation der Verbraucherschützer zu. Danach seien Sparer gleichzusetzen mit Darlehensgebern. Bankkunden könnten deshalb nicht durch eine Klausel in den AGB dazu verpflichtet werden, Zinsen für ihre Guthaben zu zahlen statt diese zu erhalten. Auf Grundlage dieser Gerichtsentscheidung kann eine Bank somit aus einer verzinsten Geldanlage keine kostenpflichtige Geldverwahrung machen.
Deshalb rät HELP24-Experte Frank Mingers allen Sparern, auch bei anderen Banken, "die umgehende Einleitung rechtlicher Schritte, sobald Negativzinsen bei Tagesgeldkonten und Festgeldkonten verlangt werden".
Bildquelle: HELP24
http://www.help24.de
HELP24
Rüttenscheider Straße 14 45128 Essen
Pressekontakt
http://www.ex-prezz.de
Simons Team
Am Köttersbach 4 51519 Odenthal
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Frank Mingers
13.03.2018 | Frank Mingers
Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe verlangen
Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe verlangen
19.02.2018 | Frank Mingers
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.05.2025 | COMPLEXcellence AG
REConf - Vortrag inspiriert zum Umgang mit Komplexität
REConf - Vortrag inspiriert zum Umgang mit Komplexität
15.05.2025 | GOLDiNVEST.de
US-Regierung stellt Ucore 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung seiner Seltene Erden-Technologie!
US-Regierung stellt Ucore 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung seiner Seltene Erden-Technologie!
15.05.2025 | united communications GmbH
Neue Partnerschaft im Healthcare-Bereich: united communications kooperiert mit Dr. Martina Hänsel
Neue Partnerschaft im Healthcare-Bereich: united communications kooperiert mit Dr. Martina Hänsel
15.05.2025 | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Wenn der Flankenschutzfahnder klingelt
Wenn der Flankenschutzfahnder klingelt
15.05.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Ucore erhält 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung von Seltenen Erden-Technologie
Ucore erhält 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung von Seltenen Erden-Technologie
