Pressemitteilung von Monika Walther

Umsatzsteuerschuld bei Rechnungen


15.09.2011 / ID: 28399
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der BFH gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Schulden von Umsatzsteuer nur dann gegeben war, wenn der Inhalt der Rechnung zum Vorsteuerabzug geeignet war.

Im Urteilsfall wurde Umsatzsteuer in Rechnungen gesondert ausgewiesen, obwohl die Lieferungen nicht ausgeführt wurden. Die Rechnungen enthielten alle Rechnungsmerkmale bis auf einen Lieferzeitpunkt und die fortlaufende Rechnungsnummer. Der Rechnungsempfänger verwendete diese Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Zukünftig kann sich der leistende Unternehmer gegen eine Haftung aus falsch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht mehr mit dem Argument wehren, dass die Rechnung nicht den Anforderungen für den Vorsteuerabzug entspricht.

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de/
Umsatzsteuerschuld Umsatzsteuer BFH Steuererklärung Steuerinformationen Lohnsteuer Steuern sparen Einkommensteuererklärung Lohnsteuerausgleich Online Buchhaltung Digitales Belegbuchen Buchhaltungsservice Besteuerung Steuern Steuerberater Fi

http://www.mws-buchhaltungsservice.de
MWS-Buchhaltungsservice
Postfach 1216 82327 Tutzing

Pressekontakt
http://www.mws-buchhaltungsservice.de
MWS-Buchhaltungsservice
Postfach 1216 82324 Tutzing


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Monika Walther
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.08.2025 | JS Research
Die Stunde des Kupfers wird kommen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 429.103
PM aufgerufen: 72.946.054