Pressemitteilung von Andreas Idelmann

Im Februar 2.342 geförderte Gründungen mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit


10.03.2018 / ID: 285796
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Für den Februar 2018 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.342 Gründungen mit dem Gründungszuschuss gemeldet. Im ganzen letzten Jahr 2017 wurden insgesamt 27.254 Gründungen mit Gründungszuschuss (http://www.imc-services.de/gruendungszuschuss_duesseldorf_bochum.php) gemeldet, dies sind 1.7 % weniger als im Vorjahr, also ein Verbleib der Bewilligungen auf gleichbleibend niedrigem Niveau. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.271 Gründungen pro Monat gefördert.
Seit dem Jahr 2012 werden Gründungszuschuss und Einstiegsgeld von den Arbeitsagenturen nun wieder großzügiger vergeben. Anträge bzw. Businesspläne, die gut ausgearbeitet sind und auf die richtigen Argumente setzen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Jedoch haben die Arbeitsagenturen noch immer viele Fallstricke eingebaut, schon Kleinigkeiten führen zu einer Ablehnung.

Die Arbeitsagenturen verunsichern hin- und wieder schon im Vorfeld anfragende Selbstständige, indem sie den Anspruch auf Gründungszuschuss verneinen ohne den Antrag genau zu prüfen. So verzichten Gründer teilweise auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen.
Zum Gründungszuschuss: Dieser ist eine Leistung für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen wollen. Auch bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund einer Kündigung (auch bei Eigenkündigung) kann der Zuschuss beantragt werden.

Der Gründungszuschuss dient als finanzielle Unterstützung in der Anfangszeit.

Jeder Arbeitslose der ALG 1 bezieht und über einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen verfügt, hat Anspruch auf den Gründungszuschuss. Er muss jedoch eine tragfähige Geschäftsidee haben und einen Businessplan der diese plausibel erklärt.

Es spielt keine Rolle ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, ebenso wenig die Unternehmensform (Einzelunternehmung, Kapitalgesellschaft etc.) und die Anzahl der beteiligten Gründer. Auch eine Unternehmensübernahme kann gefördert werden.
Fazit: Man darf sich von Auskünften nicht von seinem Vorhaben abhalten lassen. Wenn man bei der Antragstellung gut vorbereitet ist, wird der Zuschuss in den allermeisten Fällen gewährt.

Tipps zur richtigen Antragstellung sind in dem Ebook per Download gratis (http://www.imc-services.de/gratis-ebook-gruendungszuschuss.php) verfügbar.
Gründungszuschuss

http://www.imc-services.de
imc Unternehmensberatung
Neuer Zollhof 3 40221 Düsseldorf

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