Zusatzbeitrag 2019 - Das ändert sich für gesetzlich Versicherte
26.11.2018 / ID: 305661
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Parität für Pflichtversicherte Wer pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Rentner ist, kann sich über das neue Versichertenentlastungsgesetz freuen, das zu Jahresbeginn 2019 wirksam wird. Sowohl Arbeitnehmer wie Rentner haben ab Januar nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags an die Krankenkasse zu entrichten. Die andere Hälfte müssen dann die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger übernehmen. Für Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Hausfrauen und andere freiwillig Versicherte bleibt dagegen alles beim alten in Sachen Zusatzbeitrag.
Größte und teuerste Krankenkasse wollen ihren Beitragssatz absenken
Immerhin hat die größte deutsche Krankenkasse TK eine Senkung des Zusatzbeitrags in Aussicht gestellt. Und auch die bislang teuerste Krankenkasse VIACTIV räumt die Möglichkeit ein, den Beitrag zum 2. Quartal abzusenken. Definitiv um ganze 0,3 Prozentpunkte sinken wird der Zusatzbeitrag für die mehr als zwei Millionen Mitglieder der AOK Rheinland/Hamburg.
Letzte Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag verschwindet
Erheblich teurer wird es voraussichtlich dagegen für die Versicherten der Regionalkasse Metzinger BKK, weil diese zum Jahreswechsel mit der mhplus BKK fusionieren wird. Derzeit ist Metzinger BKK die einzige ohne einen Zusatzbeitrag, während die mhplus BKK derzeit noch einen zusätzlichen Beitrag von 1,1 Prozent erhebt.
Die meisten Kassen entscheiden erst Ende November bis Mitte Dezember über die Höhe des Zusatzbeitrags im neuen Jahr. Auf Zusatzbeitrag-2019.de werden alle verfügbaren Infos zum Beitragssatz laufend aktualisiert.
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Herr Jürgen Kunze
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