Pressemitteilung von Silko Vogt

Alarmierende Befragung: Fast die Hälfte aller Auslandsüberweisungen werden gesetzeswidrig nicht gemeldet


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Tallinn - 08.01.2019 - Während einer Online-Befragung des Vergleichsportals Geldtransfer.org wurden über einen Zeitraum von 2 Wochen über 1.500 Personen zu Ihren Erfahrungen bei internationalen Geldtransfers befragt, teilweise mit alarmierenden Resultaten.

"Melden Sie Ihre Auslandsüberweisungen der Bundesbank?", war eine von 6 Fragen in Rahmen einer Online-Befragung des Vergleichsportals http://www.geldtransfer.org. Das Ergebnis war erschreckend: 45% aller Befragten, die Beträge über 12.500 EUR ins Ausland überweisen oder erhalten, melden diese Transkationen nicht. 91% der Befragten ist die gesetzliche AWV-Meldepflicht überhaupt nicht bekannt.

Hintergrund: Nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert der Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden. "Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.", erklärt Silko Vogt, Geschäftsführer des Fachportals und Experte für den internationalen Zahlungsverkehr. "Dabei dient die Meldung ausschließlich statistischen Zwecken, denn nach § 16 BStatG und § 5 Bundesdatenschutzgesetz ist die Bundesbank gegenüber anderen Behörden, wie z. B. dem Finanzamt, zur Geheimhaltung verpflichtet." Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Der Experte empfiehlt die Einhaltung der Meldefrist, denn die Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung oder Leistung folgenden Monats bei der Bundesbank erfolgen. Privatpersonen können die Meldung telefonisch unter 0800 / 1234 111 erledigen. Unternehmen können die Informationen elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) übermitteln.

Die komplette Auswertung der Online-Befragung kann hier (https://www.geldtransfer.org/nutzerbefragung-2018/) abgerufen werden.
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