Drei gute Vorsätze für den Datenschutz 2019
11.01.2019 / ID: 308904
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Düsseldorf, 11.01.2019. Der Januar ist die Zeit für gute Vorsätze. Das gilt auch für den Datenschutz und die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 gilt. Viele Unternehmen haben sich bereits entsprechend aufgestellt. Bei anderen ist möglicherweise noch "Luft nach oben". Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat deshalb für Unternehmen drei gute Vorsätze in Bezug auf den Datenschutz zusammengestellt.
1. Einen Datenschutzbeauftragten bestellen
Nach dem neuen Datenschutzrecht müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch kleine Unternehmen, die bisher noch keinen Datenschutzbeauftragten brauchten, könnten deshalb jetzt in der Pflicht sein. "Wird diese Schwelle überschritten und es gibt keinen Datenschutzbeauftragten, kann das empfindliche Bußgelder zur Folge haben", erklärt Nicole Mutschke, Rechtsanwältin und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz. "Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es meist am einfachsten, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Bereich bieten auch wir diese Leistung an."
2. IT-Sicherheit praktisch leben und vorleben
Das beste IT-Sicherheitskonzept nützt nichts, wenn es im Berufsalltag nicht gelebt wird. "Unternehmen sollten durch Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Kontrollen sicherstellen, dass die IT-Sicherheit nicht nur auf dem Papier stattfindet", so Rechtsanwältin Nicole Mutschke. "Und natürlich müssen die Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen."
3. Daten vor den Augen Dritter schützen
"Gerade bei Unternehmen mit Publikumsverkehr, etwa in Arztpraxen, hapert es häufig noch an der praktischen Umsetzung des neuen Datenschutzrechts. Was bringt schließlich der Aushang einer Datenschutzerklärung im Warteraum, wenn im Empfangsbereich Krankenakten ungeschützt herumliegen und sensible Gesundheitsdaten für jedermann einsehbar sind? Hier dürfte bei vielen Praxen - und anderen Unternehmen mit Publikumsverkehr - noch Nachholbedarf bestehen ", sagt Nicole Mutschke.
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Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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