Senkung der Krankenversicherung-Mindestbeiträge
17.01.2019
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Viele Selbstständige (Freiberufler/Gewerbebetreibende) können den hohen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch unter größten Mühen erwirtschaften. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert weist darauf hin, dass Selbstständige, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, ihren Versicherungsschutz zwar nicht verlieren, aber in eine Art "Notlagentarif" rutschen.
"Der nun vorliegende sogenannte Referentenentwurf soll Abhilfe schaffen. Bislang gehen die Krankenkassen bei Selbstständigen immer von einem fiktiven Einkommen von 2.284,00 EUR im Monat aus. Das macht einen Betrag zwischen 400,00 EUR und 420,00 EUR monatlich für Krankenkasse und Pflegeversicherung aus. Dieses (fiktive) Mindesteinkommen soll aktuell auf 1.142,00 EUR halbiert werden. Entsprechend wird der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf ca. 200,00 EUR/210,00 EUR sinken", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Der Bundestag hat dem Gesetz am 18. Oktober 2018 zugestimmt. Somit tritt die Verbesserung zum 1. Januar 2019 in Kraft.
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