EU-Safeguards auf Stahlimporte: Stahlverarbeiter fordern marktgerechte Gestaltung
29.01.2019 / ID: 310247
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
HAGEN - 29. Januar 2019. Schutzzölle auf Stahlimporte sollen gemäß der EU-Kommission ab Februar 2019 endgültig in Kraft treten und bis Juli 2021 gelten. Der Industrieverband Blechumformung (IBU) hat sich vielfach gegen Safeguards auf Stahlimporte ausgesprochen. Er befürchtet Nachteile für Stahlverarbeiter und preisbeeinflussende Folgen für den Markt. Angesichts der aktuellen Entscheidung verlangen der IBU und weitere Wirtschafts- und Fachverbände zumindest eine markt- und industriegerechte Umsetzung. Sie rufen die Bundesregierung auf, ein Monitoring durch die EU-Kommission einzufordern. Ministerium und Kommission sollen zudem in einer zeitnahen Informationsveranstaltung offene Fragen klären.
"Wollen Diskussion nicht neu aufrollen, sondern Abstimmung mit betroffener Industrie"
Seine Forderungen bringt der IBU mit der Fachvereinigung Kaltwalzwerk (FVK), dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) auf den Weg. "Wir sehen keine Grundlage für WTO-konforme Schutzmaßnahmen. Aber wir wollen die Diskussion nicht neu aufrollen, sondern bei der Gestaltung eine Abstimmung mit der betroffenen verarbeitenden Industrie", so IBU-Geschäftsführer Bernhard Jacobs. "Es ist nun dringend notwendig, dass die Stahlverarbeiter sich auch in Deutschland abstimmen und deren Verbände koordiniert für offene Märkte eintreten. Die Politik muss überzeugt werden, dass die Interessen der Stahlverarbeiter nicht zu übergehen sind."
Safeguards-Beschluss der EU-Kommission wirft Fragen auf
Die EU-Kommission spricht von 25-prozentigen Zöllen auf Einfuhren, die oberhalb durchschnittlicher Importquoten liegen. Für Wirtschafts- und Fachverbände werfen die bisher bekannten Details Fragen auf.
Wie werden Quartalsquoten berechnet?
Unklar ist, ob Quartalsquoten für globale und länderspezifische Kontingente gelten. Ob sich quartalsweise erfasste Anteile um ein Quartal oder länger übertragen lassen. Ob sich nicht ausgeschöpfte Länderquoten in globale Quoten übertragen lassen. Und wie sich Quartalsquoten für die erste Phase vom 2. Februar bis 30. Juni 2019 berechnen.
Welches Datum gilt bei der Quotenberechnung?
Auch die Zeitpunkte, die der Quotenberechnung zugrunde liegen sollen, sind nicht eindeutig definiert. Gilt das Datum der Grenzüberschreitung oder das der Lieferankündigung? Und was passiert mit Lieferungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Maßnahmen bereits auf dem Transportweg sind?
"Komplizierte Regelungen erschweren Investitionen in Produktionskapazitäten"
"Wir brauchen dringend eine Informationsveranstaltung mit der EU-Kommission und dem zuständigen Ministerium. Insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger Lieferverträge, strenger Logistikvorgaben und hoher Qualitätsstandards. Komplizierte Regelungen erschweren oder verhindern gar Investitionen in Produktionskapazitäten in Deutschland. E-Mobilität etwa löst steigende Nachfrage bei Elektroband aus - solche Entwicklungen müssen verantwortliche Stellen berücksichtigen", betont Bernhard Jacobs.
Verbände fürchten preisbeeinflussende Folgen für den Markt
Die betroffenen Wirtschafts- und Fachverbände sorgen sich nicht nur um die direkten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen auf Stahlimporte und bestehenden Lieferbeziehungen. Sie fürchten auch die indirekten, preisbeeinflussenden Folgen für den Markt.
Text 3.320 Z. inkl. Leerz.
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Industrieverband Blechumformung (IBU)
Goldene Pforte 1 58093 Hagen
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