Eine Gebrauchsanleitung ist Teil des Produktes und zwingend vorgeschrieben
25.03.2019
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ob Gebrauchs-, Bedienungs- oder Betriebsanleitung, gemeint ist immer dasselbe: eine Kunden-information, die den Benutzer unter anderem in die Lage versetzt, ein Produkt ohne Risken für Sicherheit und Gesundheit zu verwenden.
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt vor: sobald ein Produkt beim Gebrauch ein Risiko für Gesundheit oder Sicherheit des Benutzers darstellen könnte, muss der Hersteller dem Produkt eine Gebrauchsanleitung mitliefern, die den Benutzer vor diesen Risiken warnt.
Die Gebrauchsanleitung ist also Bestandteil des Produkts und muss gegebenenfalls Hinweise enthalten, die den sicheren Umgang mit dem Produkt ermöglichen.
Auch die CE-Kennzeichnung, die für viele Produktgruppen innerhalb der EU vorgeschrieben ist, setzt eine Gebrauchsanleitung voraus.
An Inhalt, Form und Struktur einer Gebrauchsanleitung werden heutzutage umfassende und konkrete Anforderungen gestellt. Es soll klar und deutlich definiert sein, was das Produkt "kann" - und was nicht. Die bereits erwähnten Hinweise zum sicheren Umgang mit dem Produkt sollen in Sicherheits- und Warnhinweise unterteilt sein.
-Sicherheitshinweise stehen am Kapitelbeginn und weisen etwa auf generelle Schutzmaßnahmen hin,
-Warnhinweise dagegen beziehen sich immer auf eine konkrete Handlung und warnen vor Gefahren bei eben dieser Handlung.
Die Warnhinweise sollen weiterhin nach Grad der Gefährdung untergliedert sein und dem entsprechend GEFAHR, WARNUNG oder VORSICHT als Signalwort tragen.
Diese Unterscheidung hat sich inzwischen weitgehend etabliert und wird auch als Stand der Technik angesehen.
Nach der DIN EN IEC 82079-1, der aktuellen Norm für Gebrauchsanleitungen, sollen Informationen zu allen Lebensabschnittsphasen wie Transport, Montage, Betrieb etc. gegeben werden. Es sind typische Handlungen wie Ölwechsel oder Reinigung zu beschreiben und hier vor allem die sicherheitsrelevanten Aspekte zu beachten.
Nur - wie hoch ist der Grad der Gefährdung? Wer legt den fest? Laut DIN EN ISO 12100 ist das Aufgabe des Konstrukteurs. Anhand einer Risikobeurteilung legt der Konstrukteur in mehreren Schritten fest, welche Gefährdungen er konstruktiv nicht beseitigen kann und wie groß das verbleibende Risiko ist. Dann gibt der Konstrukteur diese "Restrisiken" an den technischen Redakteur weiter, der diese Informationen zur Erstellung der korrekten Warnhinweise verwendet.
Eine Gebrauchsanleitung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Eine durchdachte, gut strukturierte Gebrauchsanleitung stärkt dem Hersteller (oder gegebenenfalls dem Importeur) auch den Rücken, falls es einmal zu Rechtsstreitigkeiten wegen eines Unfalls mit dem Produkt kommt. Und nicht zuletzt trägt eine gute Gebrauchsanleitung - Stichwort Kundenzufriedenheit - auch viel zum Ansehen der Firma bei.
Die Erstellung einer Gebrauchsanleitung ist eine komplexe Aufgabe, die viel Sachkenntnis erfordert. Besonders kleine Unternehmen tun sich schwer, ihre Produkte angemessen zu dokumentieren. Ein externer Dienstleister, der auf technische Dokumentation spezialisiert ist, kann hier ein wertvoller Partner sein.
Die Stefan Knipf GmbH unterstützt seit über 40 Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen bei der Erstellung einer Gebrauchsanleitung. Auf den Internetseiten der Firma Knipf unter http://www.knipf.de finden Sie umfassende Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen.
http://www.knipf.com
Stefan Knipf Technische Dokumentation/Technische Grafik GmbH
Karlsbader Straße 41 70839 Gerlingen
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