Pressemitteilung von Bettina M. Rau-Franz

Die Panne beim Baukindergeld - Teil 3


06.06.2019 / ID: 320882
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen - Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden. Mit dem Baukindergeld unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Aktuell informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darüber, was Antragsteller nach der Bewilligung des Baukindergeldes beachten müssen.

Solange das Baukindergeld gezahlt wird, müssen alle Belege und Nachweise über die Einhaltung und Förderbedingungen hierzu aufgehoben werden. Dazu gehören sämtliche bei der Antragstellung vorliegenden Unterlagen.

Ändert sich in der Zeit der Gewährung des Baukindergeldes die Nutzung der Immobilie, muss die KfW unverzüglich informiert werden. Dies gilt vor allem, wenn die Immobilie nicht mehr selbst bewohnt oder verkauft wird.

"Unklar ist bisher noch der Fall, wenn die Einkommensgrenze während der Laufzeit überschritten wird. Grundsätzlich gilt das Stichtagsprinzip, wonach die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend sind. Es kann jedoch auch sein, dass der Antrag während der Elternzeit gestellt wird, aber der Partner danach wieder in Vollzeit arbeitet und damit die Einkommensgrenze überschreitet. Wir vertreten die Auffassung, dass es bei der Stichtagsregelung bleibt. Es ist jedoch abzuwarten, ob sich die Bundesregierung noch zu dieser Frage äußert", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Für Familien in Bayern gibt es zusätzlich ein bayrisches Baukindergeld Plus. Das Land Bayern erhöht damit das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um 300 Euro im Jahr, so dass pro Kind für 10 Jahre jeweils 15.000 Euro gezahlt werden.

Fazit:
Aufgrund der relativ hohen Einkommensgrenzen profitieren auch Gutverdiener von dem Baukindergeld. Die Regelungen zum Baukindergeld, das auch als die neue "Eigenheimzulage" bezeichnet wird, sind durch die Anknüpfung an verschiedene steuerliche Voraussetzungen, z.B. Einkommen und Kindergeld, nicht einfach und werden in der praktischen Anwendung noch weitere Fragen aufwerfen.

Noch eine letzte Information: Bislang (Stand Mitte Februar 2019) seien 68.125 Förderzusagen erteilt worden, teilte die Förderbank KfW mit.

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