Auf fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen achten
25.10.2019 / ID: 331063
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Als Unternehmer weiß man, dass man Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung im Regelfall nicht vermeiden kann. Jeden Unternehmer trifft es einmal früher oder später. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://franz-partner.de)in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen ein Problem ist, das einheitlich bei allen Betriebsprüfungen auftaucht.
"Allen sollte bekannt sein, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, bei den Ausgangsrechnungen bestimmte Formalien zu beachten. Eine dieser Formalien ist die fortlaufende Rechnungsnummer. Die Software der Betriebsprüfer gibt es her, dass bei Einspielung der digitalen Buchhaltungsdaten - hierzu ist man gesetzlich verpflichtet - innerhalb von Minuten festgestellt werden kann, welche Rechnungsnummern fehlen und welche Rechnungsnummern doppelt vergeben wurden. Wenn es die Auswertung ergibt, dass hier entsprechende Differenzen aufgetreten sind, unterstellt der Betriebsprüfer - was er am Anfang nicht direkt sagt -, dass Rechnungen geschrieben worden sind, die eventuell keinen Eingang in die Finanzbuchhaltung gefunden haben", warnt Steuerberater Roland Franz.
Bei derartigen Feststellungen ist man direkt im Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung bzw. der Steuerhinterziehung. Man bekommt von dem Betriebsprüfer dann eine Aufstellung über die entsprechenden Rechnungsnummern, die betroffen sind und hat anschließend die mühselige Arbeit, detailliert zu überprüfen, was es mit den fehlenden bzw. doppelten Rechnungsnummern auf sich hat. Dies bedeutet viel Arbeit, viel Klärungsbedarf, etc.
"Sollten sich die Differenzen nicht klären lassen, ist eine Zuschätzung zu erwarten, die sich in den Bereichen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auswirkt. Bitte denken Sie auch an die Vollverzinsung, die die Finanzverwaltung nach wie vor mit 6 Prozent p.a. durchführt. Dies kann eventuell sehr teuer werden und auch dazu führen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird", erklärt Steuerberater Roland Franz und rät daher dringend, unbedingt auf die fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen zu achten.
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