Wertloser Verfall von Aktien und Anleihen - ist der Verlust abziehbar?
11.11.2019 / ID: 332163
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Verfällt ein Optionsrecht wertlos, kann der entstandene Verlust steuerlich berücksichtigt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass bisher unklar war, was geschieht, wenn Aktien oder Anleihen wertlos werden.
Ausgangspunkt ist folgender Sachverhalt: Eine in Schwierigkeiten geratene Bank wurde verstaatlicht. Damit verfielen Anleihen, die das Institut zur Mittelbeschaffung herausgegeben hatte, wertlos.
"Der Grundsatz gilt, dass ein Verlust aus Aktiengeschäften und Anleihen abzugsfähig ist, wenn der Verlust nicht durch einen Kursrückgang auf dem Papier entstanden ist, sondern durch den Verkauf der Wertpapiere auch tatsächlich realisiert wurde", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Doch das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an, weil es zu keinem Verkauf der nun wertlos gewordenen Anleihen kam.
Hiergegen wehrte sich der Steuerpflichtige und erhob beim Finanzgericht Düsseldorf Klage mit der Begründung, dass im Zuge der Verstaatlichung der Bank die Anleihen auf den niederländischen Staat übergegangen seien und der Steuerpflichtige/Kläger somit ohne Entschädigung enteignet wurde.
Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht und entschied, dass der Verlust auch ohne eine Verlustbescheinigung der Depotbank steuerlich anzuerkennen sei, obwohl keine Veräußerung vorlag. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2018, Az.: 13 K 93/16)
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