Brandfallsteuermatrix und Wirkprinzipprüfung
31.03.2020 / ID: 341706
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Auch aktuell gibt es nach wie vor viele Gebäude oder Projekte, die weder eine Brandfallsteuermatrix, noch eine erfolgreiche Wirkprinzipprüfung nachweisen können. Dies sei jedoch wichtig, denn die Wirkprinzipprüfung wird bereits seit dem Jahr 2011 durch das Bauordnungsrecht gefordert. "Noch wurde die Notwendigkeit gemäß MPrüfVO nicht bundeslandübergreifend übernommen, doch es empfiehlt sich deren Maßnahmen durchzusetzen, weil die Gefahr besteht im Nachhinein eine lückenhafte Sicherheitskette aufzuweisen", erklärt Tobias Potz und rät weiter: "Da sicherheitsgerichtete Anlagen als ein in sich funktionierendes gewerkeübergreifendes Gesamtsystem zu betrachten sind, sollte auch hier die Betriebssicherheit und Wirksamkeit gewährleistet werden. Grundlegend für die Durchführung der Wirkprinzipprüfung ist die Steuermatrix - bei Fachplanern und Bauherren leider oft verkannt." Der Experte für Gebäudeautomation empfiehlt an dieser Stelle einen erfahrenen Planer hinzuzuziehen und diesen rechtzeitig in das Neubauprojekt zu holen. Viel kniffliger wird es jedoch im Bestandsgebäude wo es meist keine oder eine lückenhafte in sich zueinander inkongruente Dokumentation gibt.
In der Praxis gliedere sich die Wirkprinzipprüfung in drei Prozessschritte: "In Stufe 1 (funktionale Steuermatrix) werden grundlegende funktionale Zusammenhänge in allgemein beschreibender Form erstellt. Hierauf folgt die Detaillierung, Stufe 2 (qualitative Steuermatrix), der funktional beschriebenen Abhängigkeiten welche Situation zu welcher Reaktion fuhren soll - also welcher Auslösebereich steuert welche Anlage. Im dritten Schritt (quantitative Steuermatrix) werden dann die Komponenten der einzelnen Anlagen z. B. der einzelnen Melder und Aktoren genau benannt und die Grundlage fur die Programmierung der gesamten brandschutztechnischen Steuerungstechnik erstellt", erklärt Potz.
Darüber hinaus gebe es auch vieles bei der Umsetzung der Steuermatrix zu beachten. Hierzu gehören etwa die Programmierung der sicherheitsgerichteten Anlagen mit sämtlichen Brandfallauslöseszenarien durch die Ausführenden, die gewerkeweise Inbetriebnahme und Prüfungen sowie gewerkeübergreifende Inbetriebnahmen und Wirkprinzip-Vortests. Sind diese Schritte vollzogen, könne die erste Wirkprinzipprüfung erfolgreich durchgeführt werden. Ergeben sich technische Änderungen der baulichen Anliegen oder der sicherheitstechnischen Anlagen so müsse eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, ebenso nach einer Frist von drei Jahren - bei manchen Anlagenarten von sechs Jahren.
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