Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen
30.04.2020 / ID: 344089
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2019 und eine weitere
Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2020
Essen - Die sogenannte 1-Prozent-Regelung berechnet sich ab 2019 für E-Autos und Plug-in Hybride nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis (0,5 Prozent-Regelung). Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Steuervorteil für alle ab 2019 neu angeschafften Elektrofahrzeuge gilt.
"Ab 2020 müssen Fahrer von E-Autos als Firmenwagen diese nur noch pauschal mit einem Viertel des Bruttolistenpreises versteuern, also 25 Prozent, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 EUR liegt. Aber Achtung! Die 25 Prozent-Regelung gilt ausschließlich für reine E-Autos. Für Plug-in Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5 Prozent Steuer mit dem halbierten Bruttolistenpreis gegenüber Modellen mit Verbrennungsmotor", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden, gibt es Sonderregelungen, deren Erläuterungen an dieser Stelle zu weit führen würden ("Listenpreis...angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität zu mindern, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren - gemeint ist nach dem 31. Dezember 2013 - angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10.000 EUR").
"Wenn Sie verständlicherweise zur begrifflichen Umsetzung und zur tatsächlichen Berechnung Beratungsbedarf haben, verstehen wir das sehr gut", erklärt Steuerberater Roland Franz und bietet fachkundige Hilfe an.
http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen
Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Bettina M. Rau-Franz
14.10.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
25.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung
18.09.2020 | Bettina M. Rau-Franz
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
27.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
19.08.2020 | Bettina M. Rau-Franz
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.04.2026 | Geo-Technik GmbH & Co. KG
Geo-Technik: Smarte Lichtwende im Öko-Design
Geo-Technik: Smarte Lichtwende im Öko-Design
28.04.2026 | deskbird GmbH
Desk Sharing Index: Deutsche Büros zu groß und teuer.
Desk Sharing Index: Deutsche Büros zu groß und teuer.
28.04.2026 | JS Research GmbH
Der Goldpreis ist nervös
Der Goldpreis ist nervös
28.04.2026 | JÖRG BARTH - Unternehmensberatung
Führungsexperte Jörg Barth sichert sich Excellence Award
Führungsexperte Jörg Barth sichert sich Excellence Award
28.04.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
Bernhard Schindler live in Zürich: THE GROW MATCH FORUM
Bernhard Schindler live in Zürich: THE GROW MATCH FORUM

