Pressemitteilung von Jürgen Bächle

Steuertipps 2020: Steuergestaltung in der Corona Krise


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Seit vier Monaten beherrscht Corona die Schlagzeilen. Es wird in alle Richtungen diskutiert und spekuliert. Keiner kann wirklich wissen, was finanziell beziehungsweise wirtschaftlich noch auf uns zukommt. Die Welt steuert auf eine gewaltige Rezession zu und erlebt einen ökonomischen Schock, wie es ihn seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat. Im nächsten Jahr soll es wieder bergauf gehen.Vorausgesetzt, es kommt keine 2. Welle. Die aber scheint sicher. Jürgen Bächle, selbständiger Steuerberater in der Kanzlei artax und Fachberater für internationales Steuerrecht, gibt Steuertipps für 2020 und erteilt Ratschläge zur Sicherung des eigenen Vermögens. Er rät dazu, privat wie auch im Unternehmen jetzt zu gestalten und sich auf die 2. Welle von Corona vorzubereiten und sich damit vor allem für die Zukunft danach gesichert aufzustellen.

Corona hat Deutschland verändert
Wir haben in den letzten Wochen im Sauseschritt die digitale Kommunikation und digitales Arbeiten gelernt. Begleitet wurde dies von Ängsten um die eigene wirtschaftliche Basis, dem Wegbruch sozialer Kontakte und der erdrückenden Nähe in engen Wohnungen. Uns wurden die Schattenseiten der Globalisierung vor Augen geführt. Plötzlich weiß man wieder, wo das eigene Land aufhört. Selbst innerhalb Deutschlands wurden Grenzen hochzogen, die längst vergessen schienen. Das Erlebte gräbt sich in das kollektive Bewusstsein ein und verändert nach Ansicht führender Wissenschaftler künftige Handlungs- und Entscheidungsmuster.

Digitale Transformationen stehen an
Die Pandemie hat uns unerwartet getroffen. Selbst in Davos auf dem Weltwirtschaftsgipfel im Januar 2020 war das kein Thema. Mit deutlichen Worten hat Kanzlerin Angela Merkel in Davos für mehr Klimaschutz geworben: Die Erreichung der Pariser Klimaziele könnte "eine Frage des Überlebens" sein, sagte sie und sprach von "historischen Transformationen". Daran hat sich nichts geändert. Es muss aber Eingang in die Köpfe der Menschen und in die Strategie der Unternehmen finden. Die digitale Transformation ist eine der Notwendigkeiten zur Umsetzung der Transformation. Allerdings erweist sich die vorhandene Infrastruktur dafür als nicht ausreichend.

Steuertipps 2020: Wer auf die 2. Corona-Welle vorbereitet ist, hat gute Perspektiven
Jürgen Bächle, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht, sieht die Notwendigkeit, sich privat und im Unternehmen auf die 2. Corona-Welle vorzubereiten und sich strukturiert für die Zukunft aufzustellen. Dazu nennt er eingängige, aber auch überraschende Instrumente, wie das zu bewerkstelligen sei. Er kann der Corona-Krise aus steuerlicher Sicht sogar etwas abgewinnen. Von seinen Steuertipps 2020 profitieren Privatleute genauso wie Unternehmen.

In seiner aktuellen, ausführlichen Broschüre beschreibt der Fachberater für internationales Steuerrecht, wie man aktuell mit Gestaltungen im ehelichen Güterrecht und beim Halten von Grundstücken sein privates Vermögen sichern kann und für den Erhalt der Handlungsfähigkeit im Krisenfall sorgt. Er weist darauf hin, dass das Steuerrecht vielfach auf den Wert von Vermögen abstellt, wobei das Steuerrecht offenbar sehr freizügig Wahlrechte einräumt. Ob man sein Vermögen vergangenheits- oder zukunftsorientiert bewertet und welche der vielen anerkannten Bewertungsmethoden er wählt, ist dem Steuerpflichtigen freigestellt. Damit hat es der Steuerpflichtige auch in der Hand, je nach Interesse das Vermögen möglichst hoch oder möglichst niedrig zu bewerten. Die aufgrund der Pandemie gesunkenen Werte von Immobilien, Aktien und anderem Vermögen sieht er als Gelegenheit, um ohnehin geplante Übertragungen von Vermögen auf die nächste Generation vorzuziehen.

Unternehmen können sich steuerliche Vorteile verschaffen
Ein besonderes Augenmerk richtet Jürgen Bächle auf strukturelle Veränderungen in Unternehmen. Diese sind mit voller steuerlicher Wirkung sogar acht Monate rückwirkend möglich. Wer in der Corona-Krise mit seiner GmbH in die Schieflage gerät, der kann sich durch eine rückwirkende Umwandlung nicht nur steuerliche Vorteile verschaffen, sondern das Unternehmen insgesamt auf eine neue rechtliche Basis stellen. Er zeigt auch, wie man steuerneutral von einer in die andere Rechtsform gelangt.

Wichtige gesetzliche Grundlagen beim Home-Office
Aber auch ohne Veränderungen an der rechtlichen Struktur kann man durch die Vergabe von bestimmten Kompetenzen an Mitarbeiter im Home-Office das deutsche Steuerrecht in Teilen, oder sogar ganz aushebeln. Zugleich behandelt Jürgen Bächle in seiner Broschüre Fragen, die der Arbeitgeber bei der Tätigkeit von Mitarbeitern im Home-Office beachten muss, um nicht in eine Falle zu treten. Ganz besonders müsse man bei grenzüberschreitender Tätigkeit wissen, dass schon bei anderthalb Tagen Home-Office pro Woche die Zuständigkeit der Sozialversicherung zu 100% von einem in das andere Land kippt. Dass die Tätigkeit im Home-Office auch Einfluss auf die Steuer des Mitarbeiters hat, ist ein weiterer Aspekt.

Effektive Instrumente, um die Zukunft zu sichern
Das Zusammenwirken von Industrie 4.0 und digitalem Wandel betrachtet Jürgen Bächle vor dem Hintergrund geopolitischer Entwicklungen und rät zum offenen Umgang mit allen Szenarien. So scheint ihm die Prüfung der Insolvenz nicht als Ultima Ratio, sondern gegebenenfalls als Instrument der Zukunfts-Sicherung. Die Auslagerung betrieblicher Funktionen oder gar der Produktion ins Ausland beleuchtet er aus strategischer und steuerlicher Sicht ebenso wie die Rückverlagerung einer Produktion ins Inland. Dass Deutschland insoweit weltweit einmalige Vorteile bietet, ist weitgehend unbekannt, von ihm aber vor dem Finanzgericht durchgesetzt worden.

Die ausführliche Broschüre "Nach Corona - Vermögen sichern und Zukunft gestalten" können Sie kostenlos lesen unter: http://www.artax.com.
Broschüre lesen (https://www.artax.com/nach-corona-vermoegen-sichern-und-zukunft-gestalten/)
Steuertipps 2020 internationales Steuerrecht Unternehmensberatung Corona-Krise

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Jürgen Bächle Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zur Villa 10 79761 Waldshut-Tiengen

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