GeschäftsreiseVerband VDR und airberlin einig über Flugeinkauf
01.11.2011 / ID: 34683
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
airberlin nutzt den vom deutschen GeschäftsreiseVerband VDR erarbeiteten Rahmenvertrag für den Flugeinkauf in Unternehmen. "Der Mustervertrag ist eine gute Grundlage für anstehende Verhandlungen, denn gängige Basisvereinbarungen sind darin bereits geregelt. Darauf aufbauend berücksichtigen wir die individuellen Anforderungen unserer Kunden", sagt Susanne Höhenberger, Vice President Sales für die deutschsprachigen Märkte bei airberlin. "Der Entwurf enthält alle wesentlichen Regelungen einer Rahmenvereinbarung für den Einkauf von Flugreisen und definiert wichtige Kundenansprüche. Mit ihm stellen wir unseren Mitgliedern einen Standard zur Verfügung, der ein ausgewogenes und rechtlich unbedenkliches Vertragsverhältnis zwischen Fluggesellschaft und Unternehmen schafft. Dies gilt vor allem für die Bestimmungen des Datenschutzes und für sogenannte Malus-Regelungen, die in manchen bestehenden Verträgen zur Anwendung kommen", sagt Dirk Gerdom, VDR-Präsident. "Mit airberlin als Vorreiter erfahren wir wichtige Unterstützung von der Anbieterseite. Das beweist, dass sich unser Rahmenvertrag in der Praxis als Grundlage durchsetzen kann."
Auch andere Fluggesellschaften äußerten sich positiv. Deren Vertreter hatten in einem "Airline-Dialog" bereits die Möglichkeit, Optimierungsvorschläge gegenüber dem VDR zu äußern. "Der Dialog mit den Fluggesellschaften ist uns besonders wichtig - so können wir das Feedback mit dem der Firmenkunden abgleichen. Ergänzungen arbeiten wir auch in Zukunft gern in den Vertrag ein, um langfristig ein für beide Seiten bestmögliches Instrument für die vertragliche Zusammenarbeit zu schaffen", so Gerdom.
Auslöser der Verbandsinitiative waren rechtliche Unsicherheiten bei Mitgliedsunternehmen. Mit dem Mustervertrag will der VDR den Marktstandard im Einkauf wiederherstellen, bei dem die Unternehmen üblicherweise ihren Lieferanten einen intern aufgesetzten und geprüften Normvertrag vorlegen.
Frankfurt am Main, den 31. Oktober 2011
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