Hohe Verluste durch WIRECARD Bilanzskandal und Insolvenz, ggfs. Klage - was müssen geschädigte Aktionäre und Anleger beachten? Kostenlose Erstberatung
10.07.2020
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Düsseldorf / Berlin / Frankfurt - im Juli 2020
Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Investoren/Anleger von Zertifikaten etc., deren Basiswert die Wirecard Aktie ist, sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG (http://www.biz-tv.net/WireCard-GOD-01-01) enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können.
Was können Aktionäre der Wirecard Aktie tun?
Derzeit wird diskutiert, ob Aktionäre Ansprüche gegen die (ehemaligen) Vorstände sowie Aufsichtsräte und gegen den testierenden Wirtschaftsprüfer durchsetzen können.
Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Bilanzen fehlerhaft sind und damit nicht hätten testiert werden dürfen. Ein solcher Verdacht liegt hier nahe.
Im Fall Wirecard existiert bereits ein Bericht des eingesetzten Sonderprüfers, der Ungereimtheiten nahelegt. In dem 74 seitigen langen Bericht (der uns vorliegt) heißt es, dass die für die Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt wurden. In dem Bericht heißt es u.a.: "Entsprechende Unterlagen bzw. Verträge wurden uns bis zum Abschluss unserer Untersuchung nicht zur Verfügung gestellt." Feststellend heißt es weiter: "KPMG war daher nicht in der Lage, die eigene Einstufung der Wirecard als Prinzipal und damit als vorgenommene "Bruttobilanzierung" der Umsatzerlöse vollständig nachzuvollziehen."
Eine Haftung der (ehemaligen) Vorstandsmitglieder sowie der Aufsichtsratsmitglieder ist, soweit diese nicht erst vor kurzem eingesetzt wurden, ebenfalls denkbar. Ein von FINANCE zitiertes Statement der testierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lautet: "Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren."
Dass Vorstände den Aktionären gegenüber nach § 826 BGB haften, hat der BGH bereits rechtskräftig entschieden.
Die Aktionäre sollten keinesfalls ihre Ansprüche abschreiben. Allerdings werden sie nur dann ihre Verluste ausgleichen können, wenn sie jeweils tätig werden, da ein noch einzusetzender Insolvenzverwalter die Ansprüche nicht geltend machen wird.
Erhalten Anleger eine Quote im Insolvenzverfahren?
Mit der Insolvenzantragsstellung stellt sich zugleich immer die Frage, ob Investoren auf eine nennenswerte Quote hoffen können oder nicht. Soweit es die Aktionäre betrifft, stellen ihre Forderung grundsätzlich sogenannte nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren dar. Erst nachdem alle nicht nachrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind, erhalten nachrangige Gläubiger eine Quote im Insolvenzverfahren.
Kann jedoch nachgewiesen werden, dass die Kapitalgeber einem Betrug aufgesessen sind, bestehen ggf. auch deliktische Forderungen, sodass eine einfache zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung besteht.
Welche Rechte haben die Anleihegläubiger?
Anleger der Wirecard-Anleihe werden ihre Forderungen ebenfalls zur Tabelle anmelden können. Neben der Haftung des Wirtschaftsprüfers, der (ehemaligen) Vorstände sowie der Aufsichtsräte, wird auch die Haftung der Rating-Agentur geprüft werden müssen.
Zudem wird das Insolvenzgericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gläubigerversammlung allein für die Anleihegläubiger nach § 19 Schuldverschreibungsgesetz in Verbindung mit der Insolvenzordnung einberufen müssen. Im Rahmen dieser Versammlung werden die Anleihegläubiger darüber entscheiden müssen, ob und ggf. wer ihre Interessen im Insolvenzverfahren vertritt.
Zum Hintergrund des Wirecard Bilanzskandals
Nachdem der Vorstand am 25.06.2020 die Stellung eines Insolvenzantrages wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung angekündigt hatte, folgte die Antragstellung noch am selben Tage beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) München. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde inzwischen vom Insolvenzgericht eingesetzt.
Für die Wirecard Bank AG, eine Tochtergesellschaft der insolventen Wirecard AG, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Sonderbeauftragter eingesetzt. Ob die Wirecard Bank AG sich weiter am Markt behaupten kann oder ggf. abgewickelt wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch ungewiss.
Seit einem Bericht der Financial Times (FT) im Jahr 2016 wurde über die Wirecard AG immer wieder berichtet. Als die Financial Times am 30.01.2019 über kriminelle Vorgänge in Singapur berichtete, brach der Kurs ein. Schließlich wurde ein sogenannter Sonderprüfer (KPMG) eingesetzt, der Ende April 2020 erklärte, dass Daten zum Drittlizenz-Geschäft fehlten. Am 18.06.2020 verweigerte der beauftrage Wirtschaftsprüfer E&Y endgültig das Testat. In den Jahren zuvor wurden von derselben Gesellschaft immer uneingeschränkte Testate erteilt.
Am 29.06.2020 berichtete das Handelsblatt, das der Treuhänder auf eine Anfrage des Wirtschaftsprüfers mittgeteilt haben soll: "Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies nicht mein Schreiben und der Briefkopf unserer Firma ist. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir solche Guthaben nicht halten, noch dies bestätigt haben."
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen Bilanzbetrugs und Marktmanipulation und hatte unter anderem gegen einzelne (ehemalige) Vorstände Haftbefehle erlassen. Den Ermittlungen ging eine Anzeige der BaFin voraus.
Dazu der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, Sascha Borowski von der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: "Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Fonds und Zertifikaten, denen Wirecard Aktien zugrunde liegen, sollten ihre Ansprüche schon jetzt geltend machen. Der Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann regelmäßig nicht abgewartet werden, da die Ansprüche in der Regel vor einer rechtskräftigen Verurteilung verjähren. Werden Fristen verpasst oder tritt gar die Verjährung ein, müssen Investoren ihre werthaltigen Ansprüche abschreiben - dies sollte unbedingt vermieden werden."
Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier: http://www.biz-tv.net/WireCard-GOD-01-02
An wen können sich Betroffene der Wirecard Insolvenz richten?
Gerne können sich Betroffene der Wirecard Insolvenz an Rechtsanwalt Sascha Borowski von Buchalik Brömmekamp zwecks der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden. Die Erstberatung erfolgt unentgeltlich.
Kontakt per E-Mail kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de , per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sascha Borowski, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.
Weitere aktuelle Informationen auch unter: http://www.biz-tv.net/WireCard-GOD-01-03
Wirecard Insolvenz Wirecard Schadenersatz - kostenlose Erstberatung? Wirecard Bilanzskandal Wirecard Bilanzmanipulation Wirecard Klage Wirecard Betrug Bilanzskandal Wirecard AG – Schadensersatz
https://www.buchalik-broemmekamp.de
Buchalik Brömmekamp
Prinzenallee 15 40549 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.buchalik-broemmekamp.de
Buchalik Brömmekamp
Prinzenallee 15 40549 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Femke Brömmekamp
23.03.2020 | Femke Brömmekamp
Unternehmenssicherung in der Corona-Krise - 8 wichtige Fragen und Antworten von Buchalik Brömmekamp
Unternehmenssicherung in der Corona-Krise - 8 wichtige Fragen und Antworten von Buchalik Brömmekamp
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | Rockstone Research
Rockstone Research: Apex Critical Metals: Übernahme eines weiteren Karbonatit-Projekts mit Niob-Potenzial
Rockstone Research: Apex Critical Metals: Übernahme eines weiteren Karbonatit-Projekts mit Niob-Potenzial
27.11.2024 | GOLDINVEST Consulting GmbH
30.000 Meter: Sitka Gold gibt bislang größtes Bohrprogramm für RC Gold bekannt!
30.000 Meter: Sitka Gold gibt bislang größtes Bohrprogramm für RC Gold bekannt!
27.11.2024 | Eloro Resources Ltd.
Eloro Resources durchteuft 66,90g Ag/t, 0,63% Zn, 0,42% Pb und 0,11% Sn (111,14g Ag eq/t) auf 289,13 m im ersten Loch der Definitionsbohrung auf dem I
Eloro Resources durchteuft 66,90g Ag/t, 0,63% Zn, 0,42% Pb und 0,11% Sn (111,14g Ag eq/t) auf 289,13 m im ersten Loch der Definitionsbohrung auf dem I
27.11.2024 | AO Profil GmbH Partner für integrierte Kommunikation
Was wünschen Sie sich kommunikativ für 2025?
Was wünschen Sie sich kommunikativ für 2025?
27.11.2024 | Grand Metropolitan Hotels
Grand Metropolitan Hotels gewinnt Dr. Philipp Rösler als Aufsichtsratsmitglied
Grand Metropolitan Hotels gewinnt Dr. Philipp Rösler als Aufsichtsratsmitglied