Personalkosten senken !!
03.11.2011 / ID: 35086
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Personalkosten in Deutschland sehr hoch. Insbesondere die Lohnnebenkosten sind in den letzten Jahrzehnten rapide gestiegen. Das wirkt sich auf Ihre Liquidität und somit auch auf Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Praxen/ Unternehmen aus. Diese Belastung kann signifikant gesenkt werden und gleichzeitig wird der Nettolohn der Mitarbeiter erhöht.
Der Gesetzgeber fördert Arbeitgeber und Arbeitnehmer über so genannte "Vergütungsbausteine", die lohnsteuerrechtliche und sozialrechtliche Vorteile haben. Ohne großen Arbeitsaufwand senken Sie die Lohnnebenkosten erheblich - unabhängig von betrieblicher Altervorsorge oder anderen Finanzdienstleistungen. Umfassende Kenntnisse der aktuellen Gestaltungsspielräume in der Lohnabrechnung sind hierzu erforderlich.
Bei der richtigen sachgemäßen Anwendung können Ersparnisse bei den Personalkosten von EUR 1.000 bis EUR 1.500 pro Mitarbeiter und Jahr entstehen, ohne dass es Ihre Arbeit stark beeinflusst. Bei 10 Mitarbeitern beträgt der Mehraufwand etwa 15 Minuten pro Monat. Gleichzeitig erhöht sich das Nettoeinkommen der Mitarbeiter von ca. EUR 30 bis EUR 60 im Monat.
Wir analysieren Ihre Personalkosten und optimieren diese durch das bewährte Vergütungssystem. Hierzu werden exakt die Vergütungsbausteine eingesetzt, die zu Ihrer Praxis/ Unternehmen passen. Durch diese Maßnahme senken Sie Ihre Kosten und gewähren gleichzeitig Ihren Mitarbeitern eine Nettolohnerhöhung. Die Arbeit Ihres Steuerberaters wird dadurch übrigens nicht beeinflusst, er behält sein Mandat in vollem Umfang. Wir bieten keine Steuer- und Rechtsberatung an.
Der Gesetzgeber hat 21 verschiedene Bausteine im EStG und den zugehörigen Durchführungsverordnungen niedergelegt, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind oder pauschal besteuert werden. Somit profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer über steuerfreie Gehaltsbestandteile, deren Belastungen erheblich niedriger sind (Pauschalsteuern) oder keine Abgabenlast zur Folge haben.
Damit Sie absolute Rechtssicherheit haben, wird eine verbindliche Anrufungsauskunft vom zuständigen Finanzamt eingeholt. Außerdem sind arbeitsrechtliche (bei Abhängigkeit von Tarifverträgen/ Öffnungsklauseln), steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gutachten bei der Einführung des bewährten Vergütungssystems durch Anwälte aus unserem Netzwerk möglich.
UNSER TIPP:
Vorab erstellen wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich eine Kurzanalyse zur Berechnung der Ersparnis. Datenschutz wird schriftlich zugesichert.
Download der Broschüre mit Beispielrechnung für Arzt- und Zahnarztpraxen:
http://www.feldmannconsulting.de/upload/pdf/flyer_feldmann_Personalkostenoptimierung.pdf
Download der Broschüre mit Beispielrechnung für Gewerbetreibende:
http://www.feldmann-insurance.de/upload/pdf/Personalkostenoptimierung.pdf
Bildrechte liegen vor.
http://www.feldmannconsulting.de
Feldmann Consulting GmbH & Co. KG
Wilhelmstr. 1 76275 Ettlingen
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