Die Insolvenzantragspflicht weiter hinauszuschieben führt erst recht zur Insolvenz
23.10.2020 / ID: 356793
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Schonfrist für Insolvenzanträge wird für überschuldete, aber noch zahlungsfähige Unternehmen nochmals verlängert. Was auf den ersten Blick wie eine willkommene Verschnaufpause wirken mag, kann für betroffene Unternehmen das Gegenteil bewirken: nämlich den wirtschaftlichen Totalschaden. Und nicht nur für sie, sondern für die gesamte Volkswirtschaft. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung steht ein Instrument zur Krisenbewältigung zur Verfügung, das mehrere Vorteile hat: Sanierungsfähige Unternehmen können sich selbst retten. Sie werden wirksam und nachhaltig saniert. Und der Unternehmer kann sein Lebenswerk fortführen. Hallbergmoos / München Flughafen, im Oktober 2020. Die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel rechnet für Deutschland für 2020 mit 18.000 Pleiten. Zwar sind aktuell die Insolvenzen rückläufig. Das ist nach Meinung von Klaus Ziegler, Geschäftsführer und Gesellschafter der Planer & Kollegen GmbH, jedoch lediglich auf die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht zurückzuführen, mit möglicherweise fatalen Folgen. Denn diese scheinbare Schonfrist kann dazu beitragen, sogenannte Zombieunternehmen, die aus eigener Kraft nicht mehr bestehen könnten, künstlich am Leben zu erhalten. Damit kommt es auch volkswirtschaftlich zu bedrohlichen Dominoeffekten, die andere Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen mit in den Abwärtsstrudel ziehen können. Zudem werden die Arbeitslosenzahlen ebenso steigen wie die Steuer- und Sozialversicherungsausfälle. Klaus Ziegler ist sich sicher: "Zombieunternehmen kommen um einen Insolvenzantrag nicht herum. Mit diesem Aufschub haben sie allerdings wertvolle Zeit für ihre Restrukturierung versäumt. Oft ist es dann zu spät. Auch die besten Sanierer und Insolvenzverwalter können keine Sanierung mehr durchführen, wenn der angerichtete Flurschaden schon zu hoch ist."
Mitgehangen, mitgefangen - die Bugwelle der Zombieunternehmen
Unternehmen, die kein Geld mehr von ihrer Bank bekommen, werden versuchen, sich ihre Finanzierung woanders zu besorgen. Meist bei Lieferanten, Dienstleistern und Mitarbeitern. Bei den Lieferanten und Dienstleistern durch Verlängerung der Zahlungsziele oder einfach, indem sie ihre Rechnungen nicht bezahlen. Bei den Arbeitnehmern zunächst durch Nichtbezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Denn das merkt der Arbeitnehmer erst einmal nicht. Dies funktioniert solange, bis Lieferanten und Dienstleister weitere Lieferungen und Leistungen von der Bezahlung von Altrechnungen abhängig machen oder aber die Sozialversicherungsträger und/oder das Finanzamt Vollstreckungen gegen das überschuldete Unternehmen einleiten. Dabei gibt es Mittel und Wege, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung im Rahmen des ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) können sich Unternehmen selbst aus der Krise retten, sofern sie sich rechtzeitig unter diesen Schutzschirm begeben und ihr Unternehmen noch sanierungsfähig ist.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung hat gegenüber der jetzigen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht folgende Vorteile:
1. Mit Antragstellung wird von dem einzusetzenden Sanierungsberater ausführlich geprüft, das Unternehmen überhaupt saniert werden kann. "Glücksritter" werden somit von vornherein ausgeschlossen.
2. Hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gebilligt, greifen Finanzierungsinstrumente der Eigenverwaltung, wie z. B. Insolvenzgeldfinanzierung (die Subventionierung der Mitarbeiterkosten für drei Monate) oder das Umsatzsteuerprivileg (die erlaubte Nichtzahlung der Umsatzsteuer) sowie andere Insolvenzeffekte. Eine Finanzierung durch die Bank oder gar der Missbrauch von Lieferanten und Dienstleistern als Bank ist nicht möglich. Dies schützt diese unfreiwilligen Geldgeber.
3. In der Eigenverwaltung steht dem Unternehmen nunmehr der gesamte Sanierungswerkzeugkasten der Insolvenzordnung zur Verfügung. So können verlustbringende Verträge und Dauerschuldverhältnisse kurzfristig beendet werden, selbst bei sonst jahrelangen Restlaufzeiten. Der eventuell notwendige Abbau von Mitarbeitern wird erleichtert, Sanierungsmaßnahmen können mit und unter Überwachung des eingesetzten Sanierungsberaters eingeleitet und durchgeführt werden.
4. Das Verfahren wird, im Sinne der Gläubiger, durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter überwacht und von einem Sanierungsprofi begleitet, was das Vertrauen der Gläubiger, Banken und Mitarbeiter deutlich verbessert.
5. Trotz Insolvenzverfahren bleibt in der Eigenverwaltung die Geschäftsführung des Unternehmens im "driver seat" Sie lenkt weiterhin die Geschicke des Unternehmens, natürlich innerhalb des von der Insolvenzordnung vorgegebenen Rahmens. Das Unternehmen wird wirksam und nachhaltig saniert.
"Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist nichts, wofür man sich schämen muss, ganz im Gegenteil. Es gehört viel Mut dazu, sich die Probleme einzugestehen und sich dann auch noch selbst aus dem Sumpf herauszuziehen. Ein ganz wichtiger Faktor hier ist die Zeit. Reagiert er nicht und lässt er sich nicht früh genug helfen, besteht die Gefahr, dass die Chance auf eine Insolvenz in Eigenverwaltung verspielt wird. Mit dem weiteren Aufschub der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen wird diese wertvolle Zeit verschwendet", bringt es Ziegler auf den Punkt.
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Planer und Kollegen GmbH
Herr Klaus Ziegler
Zeppelinstr. 25
85399 Hallbergmoos / Flughafen München
Deutschland
fon ..: 0811 / 98 37 37 - 0
web ..: http://www.planerundkollegen.de
email : k.ziegler@spk-berater.de
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Frau Manuela Nikui
Oskar-Messter-Str. 8
85737 Ismaning
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