Pressemitteilung von Daniel Görs

Riester und Ruerup: Hoechstfoerderung vom Staat noch für 2011 sichern


10.11.2011 / ID: 36047
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Hamburg / Wentorf, 10. November 2011 - Staatlich geförderte private Rentenversicherungen, benannt nach ihren "Vätern" Bundesminister Walter Riester und Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, erfreuen sich in Deutschland nicht nur in unsicheren Krisenzeiten wie aktuell zunehmender Beliebtheit. Zehn Jahre nach der Einführung haben nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bereits gut 15 Millionen Bundesbürger einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen. Auch aus dem ehemaligen Sorgenkind unter den Riester-Produkten, dem sogenannten Wohn-Riester, ist 2011 eine Erfolgsgeschichte geworden: Mittlerweile setzen mehr als eine Million Deutsche bei der Baufinanzierung auf diese Form des "Riesterns".

Die Gründe für die Beliebtheit der staatlich geförderten Alterssicherung liegen auf der Hand: Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen schrumpfen stetig, während sowohl Riester- als auch Rürup-Verträge attraktive Rendite und hohe staatliche Förderungen vereinen.

Da die Zuschüsse des Staats immer auf das gesamte Kalenderjahr gezahlt werden, besteht noch bis zum Jahreswechsel die Möglichkeit, sich die lukrative Förderung zu sichern. "Noch ist es nicht zu spät, um in den vollen Genuss der staatlichen Leistungen für 2011 zu kommen. Alle Riester- und Rürup-Verträge, die bis zum 31. Dezember geschlossen worden sind, können bei rechtzeitiger Beitragszahlung den Zuschuss vom Staat für das gesamte Kalenderjahr erhalten. Verbraucher, die mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung liebäugeln, sollten daher noch im November, spätestens aber im Dezember tätig werden und eine geförderte Altersversorgung recherchieren, abschließen und die Beiträge für 2011 einzahlen", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, eines der führenden unabhängigen Vergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (www.tarifcheck24.com).

Bis Jahresende sorgsam vergleichen, abschließen und Mindesteigenbeitrag einzahlen

Auch wenn das neue Jahr schneller da ist, als manchen lieb ist: Beim Abschluss eines Riester- oder Rürup-Vertrages sollten Verbraucher dieselbe Sorgfalt walten lassen, wie beim Abschluss eines jeden Versicherungs- oder Sparvertrages. Im Klartext bedeutet dies, dass zunächst einmal die Angebote möglichst vieler geförderter Rentenversicherungsanbieter verglichen werden sollten. Auf http://www.tarifcheck24.com/riester-rente/vergleich/ und http://www.tarifcheck24.com/ruerup-rente/vergleich/ ist der Vergleich sogar kostenlos und vollkommen unverbindlich möglich.

Es gibt nicht den einen Vertrag für die private Altersvorsorge, der für alle gleichermaßen gut ist. Jeder Vertrag und Versicherungsanbieter hat seine Vor- und Nachteile. Verbraucher sollten deshalb immer genau prüfen, welches Angebot für die individuelle Lebenssituation und die finanziellen Möglichkeiten am besten ist. Ein fünfzigjähriger Familienvater hat ganz andere Präferenzen als eine zwanzigjährige Berufsanfängerin.

Ist der passende Riester- oder Rürup-Vertrag gefunden und abgeschlossen, dann kommt es darauf an, noch rechtzeitig bis Jahresende die fälligen Beiträge für die Alterssicherung zu begleichen. Um beispielsweise in den Genuss der vollen staatlichen Riester-Förderung zu kommen, müssen pro Jahr mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres einbezahlt werden.

Handlungsbedarf auch bei Altverträgen: Mindesteigenbeitrag ans Einkommen anpassen

Die Riester-Regelung der Zahlung von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr gilt auch für Sparer, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen. Steigt das Jahreseinkommen, so muss auch der Beitrag entsprechend angepasst werden. Wird die Vierprozentmarke unterschritten, dann sinkt die Zulage anteilig.

"Die Zulage entfällt zwar nicht vollkommen, aber durch die anteilige Absenkung der staatlichen Zuschüsse bei der Unterschreitung des Mindesteigenbeitrages verschenken Bürger de facto Geld. Deshalb sollte beim "Riestern" spätestens am Jahresende überprüft werden, ob der Sparbeitrag noch in richtiger Relation zum Einkommen steht" rät Versicherungsprofi Jan Schust. Mehr Informationen über die staatlichen Zulagen finden sich online unter http://www.tarifcheck24.com/riester-rente/zulagen/.

Rürup-Rente: Altverträge bis Ende 2011 zertifizieren, um Steuervorteile zu sichern

Auch für Rürup-Sparer läuft mit dem Jahreswechsel eine wichtige Frist ab: Noch bis spätestens 31. Dezember müssen die bestehenden Verträge zertifiziert sein, um in den Genuss der mit der Rürup-Rente verbundenen Steuervorteile zu kommen. Betroffen von der nachträglichen Zertifizierungspflicht sind jedoch nur Versicherte, die ihren Rürup-Vertrag vor dem 1. April 2010 abgeschlossen haben. Hintergrund: Um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Rürup-Verträge wie Riester-Renten zertifiziert sein müssen. Diese Neuregelung trat am 1. April 2010 in Kraft. Alle Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, sind also bereits zertifiziert.

Besitzern von Altverträgen, die keine Zertifizierung haben, wurde bis zum 30. Juni 2011 Zeit gegeben, um die Verträge nachträglich zu zertifizieren. Diese Frist wurde aber auf den 31. Dezember 2011 verlängert. Wer die nachträgliche Zertifizierung noch nicht vorgenommen hat, sollte dies unbedingt vor dem Jahreswechsel erledigen. Durch Umstellung auf ein zertifiziertes Vertragsmuster werden nicht nur die Steuervorteile für 2011 gesichert, sondern auch rückwirkend für 2010. Auf http://www.tarifcheck24.com/ruerup-rente/ gibt es weitere geldwerte Informationen und Tipps rund um die Rürup-Rente.
Jahreswechsel Stichtag Rürup Riester Riestern Riester-Rente Rürup-Rente Riesterrente Rüruprente Rentenversicherung private Rantenversicherung Riester-Sparplan Riester-Verträge Zulagen Rürup-Verträge Wohn-Riester

http://www.tarifcheck24.de
TARIFCHECK24 AG
Zollstraße 11b 21465 Wentorf bei Hamburg

Pressekontakt
http://www.eyecansee.de
Eyecansee Communications
Manhagener Allee 5 22926 Ahrensburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Daniel Görs
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.08.2025 | EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH
EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH stärkt Portfolio im Festgeldsegment
20.08.2025 | Gruneberg Gebäudetechnik GmbH
GBTS Group wird Teil des Sicherheitsnetzwerks GARDA DACH
20.08.2025 | JS Research
Gold ist die Anlageklasse Nummer eins
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 429.037
PM aufgerufen: 72.915.661