Hundehalter aufgepasst: Vergleichen Sie kostenlos die Tarife der Hundehalterhaftpflicht Versicherung
13.11.2011 / ID: 36349
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Jeder Hundehalter sollte unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Denn so lieb und treu der Vierbeiner auch sein mag, er bleibt ein Tier, das in vielen Situationen instinktiv handelt. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor den finanziellen Folgen, die der Hund jemand anderen zugefügt hat. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.
Hunde handeln instinktiv
Auch gut erzogene Hunde sind manchmal übermütig. Schnell reißen sie sich im Spiel von der Leine los und rennen einem Ball oder einem anderen Tier hinterher. Ein Verkehrsunfall, verursacht durch einen Hund, ist daher nichts Ungewöhnliches. Aber auch kleine Schäden, wie zerbrochene Gegenstände beim Nachbarn können ganz schön ins Geld gehen. Für alle Schäden, die der Hund verursacht, haftet der Hundehalter mit seinem finanziellen Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht, sondern kommt nur für Schäden durch kleinere Tiere auf. Im schlimmsten Fall kann das den finanziellen Ruin des Halters bedeuten, nämlich dann, wenn Personen zu Schaden kommen. Die Hundehaftpflichtversicherung leistet auch dann, wenn der Hund jemanden beißt und damit verletzt. Ebenfalls kommt sie für die sogenannten Vermögensschäden auf. Zerbeißt er den Reifen eines Fahrrads und sein Besitzer kommt nun nicht mehr zu einem wichtigen, geschäftlichen Termin, kann er Vermögensschäden geltend machen.
Kein Leinenzwang
Um Versicherungsschutz zu genießen, muss der Hund nicht zwingend an der Leine geführt werden. Auch wenn er frei herumlaufen darf und einen Schaden verursacht, leisten die meisten Versicherer. Anders sieht es bei den Listenhunden aus. Diese müssen einen Maulkorb und eine Leine tragen, um Versicherungsschutz zu erhalten. Aber nicht alle Gesellschaften versichern diese Rasse. Findet sich eine Versicherung, dann ist diese meistens etwas teurer, da das Risiko bei den Hunden höher eingeschätzt wird. Die meisten Listenhunde sind Kampfhunde. Für diese besteht vom Gesetzgeber her schon einen Maulkorb- und Leinenzwang.
Hundehaftpflichtversicherung Vergleich
Bevor der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, sollte er die Verträge zunächst unabhängig miteinander vergleichen siehe: Hundehalterhaftpflicht Versicherungsvergleich (http://www.tierhalterhaftpflicht-versicherungen.de/index.php/kostenloser-hundehaftpflicht-hundehaftpflichtversicherung-vergleich/) . Denn es gibt enorme Unterschiede in den Beiträgen. Wichtig sind auch die Deckungssumme und die Versicherungsbedingungen. Die Deckungssumme sollte der Halter so hoch wie möglich wählen, da somit auch Personenschäden gut abgedeckt sind. Die Versicherungsbedingungen enthalten die Leistungen, die im Schadenfall gezahlt werden. Wichtig ist zu wissen, ob die Versicherung einen Leinenzwang vorschreibt, ob ein unfreiwilliger Deckakt und das Risiko des Fremdhütens mitversichert sind. Die Beiträge richten sich nach der Rasse des Hundes und nach dem Alter des Halters und des Hundes. Je älter die beiden sind, umso günstiger wird die Versicherung. Denn die Gesellschaften schätzen das Risiko dann geringer ein. Die Beiträge kann der Halter wesentlich durch eine Vereinbarung einer Selbstbedienung reduzieren. Im Schadenfall muss er dann einen Anteil selber tragen. Bei einem Versicherungsvergleich erhält der Halter eine Übersicht an Angeboten, aus denen er dann das beste und günstigste Angebot auswählen kann.
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