Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?
25.08.2021 / ID: 369007
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Von folgenden Befugnissen macht die BaFin im Hinblick auf nachhaltige Investmentvermögen nunmehr Gebrauch:- Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat die BaFin die Einhaltung der im KAGB enthaltenen Verbote und Gebote zu überwachen und ist berechtigt, hierzu entsprechende Anordnungen zu treffen.
- Anlagebedingungen von inländischen Investmentvermögen unterliegen gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 KAGB einer Genehmigungspflicht durch die BaFin.
- Die Bezeichnung eines Investmentvermögens darf nach § 4 Abs. 1 KAGB nicht irreführen.
- Durch § 4 Abs. 2 KAGB wird die BaFin schließlich ermächtigt, über Richtlinien für den Regelfall festzulegen, welcher Fondskategorie das Investmentvermögen nach den Anlagebedingungen entspricht.
- Artikel 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/1156 sieht zudem unter anderem vor, dass die in Marketing-Anzeigen des Fonds enthaltenen Informationen nicht irreführend sein dürfen.
Die BaFin Richtlinien enthält Vorgaben an die Ausgestaltung von Anlagebedingungen inländischer Publikumsinvestmentvermögen, die im Namen einen Nachhaltigkeitsbezug, z.B. "ESG"; "nachhaltig/sustainable" oder "grün/green" aufweisen oder als explizit nachhaltig vertrieben werden.
Die inhaltlichen Details sowie viele Informationen findest Du direkt hier.
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