Pressemitteilung von Klaus Brüggemann

jetzt Hundehalterhaftpflicht Versicherungen kostenlos vergleichen


27.11.2011 / ID: 38216
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter des Tieres vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Hund verursacht werden können. Für diese Schäden haftet der Halter, auch wenn er alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Auf die Hundehalterhaftpflichtversicherung sollte daher kein Herrchen oder Frauchen verzichten, für einige Listenhunde (Kampfhunde) ist sie in bestimmten Bundesländern ohnehin vorgeschrieben.

Wie Schäden entstehen können
Ein Tier hat Instinkte, die mit ihm durchgehen können, ganz unabhängig von seinem Charakter. Das bedeutet, dass auch der friedlichste Hund einen Schaden verursachen kann. Hierbei muss er nicht einmal jemanden anfallen, beißen oder verbellen, es genügt, dass er auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht. Für den dadurch entstehenden Schaden haftet der Hundehalter, die Hundehalterhaftpflicht schützt ihn vor den finanziellen Folgen der möglichen Schäden. Hierbei kann es sich um Personenschäden, Sachschäden (zu denen auch das Verletzen eines anderen Tieres gehört) und Vermögensschäden handeln. Bei den Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden sind diejenigen Schäden, die ohne Beteiligung eines Personen- oder Sachschadens entstehen können, indem zum Beispiel Ihr Hund die Kundschaft eines Geschäftes verbellt und der Geschäftsinhaber Sie auf den Schaden durch Umsatzeinbuße verklagt. Unechte Vermögensschäden hingegen sind an den Personen- oder Sachschaden gekoppelt. Gegen all diese Schäden bietet die Hundehaftpflicht Schutz, vor Abschluss der Versicherung ist jedoch zu einem unabhängigen Vergleich siehe: kostenloser Hundehaftpflichtversicherung Vergleich (http://www.tierhalterhaftpflicht-versicherungen.de/index.php/kostenloser-hundehaftpflicht-hundehaftpflichtversicherung-vergleich) zu raten. Denn die Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den Gesellschaften sind teilweise recht enorm. Wichtig ist zunächst, in welcher Höhe die Versicherung leistet. Insbesondere Personenschäden können sehr hoch ausfallen. Sollte eine Person verletzt werden, entweder weil der Hund sie direkt angegriffen oder vielleicht einen Autounfall verursacht hat, sind die Folgen für die betroffene Person sehr schwerwiegend. Sollte etwa der Tod oder die Invalidität der Person die Folge sein, ist von einem hohen Millionenschaden auszugehen. Der Tierhalter haftet dafür unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare Schäden (der Angriff des Hundes) oder mittelbare Schäden (die Folgen des Autounfalls) handelt. Hundehaftpflichtversicherungen werden hinsichtlich dieser möglichen Schäden zunächst in Bezug auf die Deckungssummen unterschieden. Auch ist es wichtig, welche Schäden konkret eingeschlossen sind. Hier wird das Augenmerk beispielsweise auch auf die Mietsachschäden gelegt, die in einer Ferienwohnung oder einem Hotel entstehen können. Für alle Schadensbereiche sollte der Tierhalter auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten, der Unterschied zur geringeren Deckung schlägt sich im Preis der Police nur sehr geringfügig nieder.

Die rechtliche Beurteilung der Hundehaftpflichtversicherung
Die private Haftung für jede natürliche Person legt der § 843 des deutschen BGB fest. Wer für einen Schaden verantwortlich ist, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen, auch dem zukünftigen. Bei bestimmten Schäden käme die Person aus der Haftung nie wieder heraus, wenn keine Haftpflichtversicherung existiert. Daher schreibt das Verkehrsrecht beispielsweise die Haftpflichtversicherung bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges für den öffentlichen Straßenverkehr vor, die Haftpflicht für Listenhunde ist in einzelnen Bundesländern schon gesetzlich vorgeschrieben (es gibt sehr differenzierte Regelungen), und für jeden anderen Hund kann nur zur Hundehaftpflichtversicherung geraten werden. Wenn Sie die Versicherungen vergleichen, achten Sie auf die Höhe der Deckungssummen, des Weiteren auf einen möglichen Rabatt für Hunde und Halter ab einem bestimmten Lebensalter, auf möglichen Leinenzwang, die Versicherung des ungewollten Deckaktes, Mietsachschäden und das Fremdhüterrisiko. Finanziell am ehesten zu sparen wäre durch die Höhe der Selbstbeteiligung. Hier muss jeder Hundehalter selbst entscheiden, bis zu welcher Höhe er die Kosten für Schäden selbst übernimmt. Kleine Schäden entstehen natürlich häufiger.
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