Arbeitgeber können Beschäftigte über Krankenkassenbeiträge informieren
05.01.2023
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
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Arbeitgebern ist es erlaubt, ihre Angestellten über die Beitragssätze der Krankenkassen neutral und sachlich zu informieren. Das kann klassisch am schwarzen Brett, elektronisch im Intranet oder auch individuell mit einem beigefügten Infoblatt in der Lohnbescheinigung geschehen. Eine direkte Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse ist ihnen hingegen nicht gestattet. Die Auswahl und Entscheidung obliegt allein den versicherten Arbeitnehmern.
Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers in eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ihre Lasten minimieren. Für die Arbeitnehmer erhöht sich dadurch das Nettoeinkommen. Arbeitgeber können durch geringere Lohnnebenkosten beim Zusatzbeitrag und bei den Umlagesätzen profitieren.
Service für Arbeitgeber:
--> Alle neuen Krankenkassenbeiträge 2023 als druckfähige Dateien sortiert nach Bundesländern
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