Futures-Trading: Das ändert sich 2023 für Anleger
09.01.2023 / ID: 383579
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Hebelprodukte sind für Anleger ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite locken satte Gewinne, wenn die Rechnung aufgeht, auf der anderen Seite drohen Verluste, die im schlimmsten Fall über die eigenen Kontoeinlagen hinausgehen können. Dann muss erneut Geld überwiesen werden, um das Konto wieder auszugleichen. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht war den Anlegerschützern der BaFin ein Dorn im Auge, denn gerade viele unerfahrene Privatanleger sind sich des Risikos ihrer Geldanlage nicht vollständig bewusst. Das hat bereits vor einigen Jahren dazu geführt, dass der Handel mit CFDs für private Anleger deutlich eingeschränkt wurde. Nun folgt das Handelsverbot auch für die Produktgruppe der Futures.
"Futures sind ein interessantes, aber auch überaus risikoreiches Instrument für Trader, diese Risiken haben wir seit jeher transparent an Kunden und potentielle Kunden kommuniziert. Die BaFin hat nun sehr enge Grenzen gezogen, innerhalb derer Privatanleger weiterhin Futures handeln können. Wie von der BaFin vorhergesagt, sehen wir bereits jetzt, dass sich einige Anbieter zurückziehen oder die Konditionen für Privatanleger erheblich verschlechtern", erklärt Dominic Schorle, Leiter der deutschen Niederlassung von WH SelfInvest in Frankfurt. Diese engen Grenzen sehen vor, dass Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden können. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht über die AGB des Brokers auszuschließen. In diesem Fall muss der Anbieter die Kosten übernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie für alle Terminbörsen wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE. Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin wie gewohnt unbeschränkt handeln.
"Für uns hat der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Trading-Tätigkeit hohe Priorität. Das war jedoch auch in der Vergangenheit bei uns immer gegeben. Die Entscheidung der BaFin trägt dazu jetzt zusätzlich bei. Aus Sicht eines Privatanlegers hat sich der Futures-Handel damit deutlich verbessert - wenn der Broker den Handel weiterhin zu guten Konditionen anbietet", fasst Schorle zusammen. "Die Anforderungen der BaFin haben wir zum Stichtag am 01. Januar vollständig umgesetzt. So können wir unseren Kunden auch weiterhin den Handel mit Futures ermöglichen - nun in sicherem Rahmen und zu den von WH SelfInvest gewohnt guten Bedingungen."
Weitere Informationen zu WH SelfInvest und dem Handel mit Futures stehen auf der Homepage von WH SelfInvest unter http://www.whselfinvest.de zur Verfügung.
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