Einführung der elektronischen Bilanz erneut verschoben
30.11.2011 / ID: 38859
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
E-Bilanz und Taxonomie sind die neuen Schlagworte. Das heißt, man muss nach den Vorgaben der Finanzverwaltung eine Vielzahl detaillierter Daten aufbereiten und übersenden. Das ist wesentlich mehr, als man heute noch auf Papier ans Finanzamt sendet.
Die erstmalige Übersendung der E-Bilanz war für Wirtschaftsjahre vorgesehen, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Diese Frist wurde durch die "Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung" um ein Jahr verschoben, so dass E-Bilanzen für Wirtschaftsjahre abzugeben sind, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Das BMF räumt Ihnen im Schreiben vom 28.9.2011 (IV C 6 - S 2133-b/11/10009; 2011/0770620) eine weitere Schonfrist von einem Jahr ein (Randziffer 27). Für 2012 können Sie also eine E-Bilanz abgeben, müssen es aber nicht. Das bedeutet: Man muss erstmals in 2014 für 2013 eine E-Bilanz abgeben.
Die Finanzverwaltung verlangt, dass die Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) elektronisch übersendet wird. Um das zu bewerkstelligen, ist die Buchführung auf die Erfordernisse der Taxonomie umstellen.
Man kann nur dann eine korrekte E-Bilanz abgeben, wenn man Buchführungssoftware an die Anforderungen der Taxonomie angepasst wird.
Man braucht
- zusätzliche Konten, die man konsequent nutzen muss und
- ein Update des Buchführungsprogramms, das automatisch den richtigen Datensatz zur Verfügung stellt.
MWS-Buchhaltungsservice Praxis-Tipp
Man muss die Buchführung umstellen bzw. anpassen. Daran kommt man nicht vorbei. Nutzen sollte man die Schonfrist, die das Finanzamt jetzt einräumt. 2012 sollte zum "Test-Jahr" werden und beginnen sollte man ab dem 1.1.2012 mit der Umstellung der Buchführung. Die zusätzlichen Konten, die man benötigt, stellen wir ab dem 22.11.2011 in unserem kostenlosen Downloadbereich zu Verfügung unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de/wissenswertes/infoportal/downloadbereich/
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