Pensionszusagen zwingen Unternehmen in die Knie
02.12.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Köln, 02. Dezember 2011*****Wenn in fünf Jahren ein gewichtiger Teil der Pensionszusagen fällig werde, weil die begünstigten Arbeitnehmer in Rente gehen, droht vielen Unternehmen die Insolvenz. Denn für deren Pensionszusagen stehen zu wenig Deckungsmittel zur Verfügung. Zwei Drittel der Pensionsverpflichtungen bei deutschen Kapitalgesellschaften im Mittelstand sind nicht gedeckt oder rückversichert. In diesen Fällen müssen die Lasten aus dem operativen Geschäft geleistet werden mit dem Ergebnis: drohende Überschuldung und Illiquidität. Einen Ausweg aus der Misere bieten die bAV-Stiftungs-Experten der Deutsche Renten Treuhand mit der UKS-Stiftung. Dabei handelt es sich um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung. Durch eine eigene UKS-Stiftung verlagert sich die Wertschöpfung von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurück mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen damit Liquidität gewinnt und über stille Reserven verfügt.
"Kaum ein Unternehmen hat heute eine gleichbleibend gute Geschäftslage. Schlechte und bessere Geschäftsjahre wechseln sich ab. Nur die Beiträge zur Altersversorgung der Mitarbeiter bleibt stets konstant. In schlechteren Jahren ist es schwer oder gar unmöglich, die starren Beiträge für die Altersversorgung aufzubringen und die Versicherung hat kein Verständnis dafür die Situation des Unternehmens - die will jeden Monat Geld haben. Bei der UKS-Stiftung stehen die "betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten" für den Unternehmer im Vordergrund! Im Gegensatz zur klassischen Altersversorgung besteht bei der UKS-Stiftung keine laufende Verpflichtung zur Dotierung. Die Beiträge sind vielmehr freiwillig. Für das Unternehmen bedeutet das, dass in guten Bilanzjahren die Dotierungshöchstgrenzen ausgenützt werden und sie in schlechten Jahren reduziert oder ganz unterlassen werden können. Denn bei der UKS-Stiftung handelt es sich nicht um die üblichen Gruppen-Unterstützungskassen als eingetragene Vereine, sondern um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbstständiges Versorgungswerk in der elitären Rechtsform der Stiftung", erklärt Sascha Wiesmann, Geschäftsführer des Kölner Stiftungsspezialisten Deutsche Renten Treuhand DRT.
"Diese Flexibilität für den Unternehmer, der nicht immer seine Umsätze planmäßig realisieren kann und Schwankungen ausgesetzt ist, ist die ideale Konstruktion auch für den Mittelstand" erklären die Leiter der Kreisverbände Essen (Rüdiger Utsch) und Mülheim (Gabriele Masthoff) vom Bundesverband mittelständige Wirtschaft (BVMW).
Die UKS-Stiftung ist als soziale Einrichtung zudem eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Steuerfreiheit wird durch den Zweck der betrieblichen Altersversorgung (soziale Einrichtung) gerechtfertigt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich. Die UKS-Stiftung verfügt über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen (Insolvenzschutz), das durch Zuwendungen gespeist wird.
Durch die eigene UKS-Stiftung verlagert sich die Wertschöpfung des Unternehmers von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurück mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer als Stiftungsvorstand damit Liquidität gewinnt und über weitere Reserven und Möglichkeiten in der Stiftung verfügt. Durch die Auslagerung des Vermögens in die UKS-Stiftung erfolgt auch keine Aktivierung in der Unternehmensbilanz. Somit sind auch keine Versorgungspflichten in der Bilanz des Unternehmens zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu bilden. Auf diese Weise werden auch die immer größer werdenden Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden.
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