Sterbegeldversicherungen im Vergleich bei Finanztest
26.07.2023 / ID: 395946
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Grundlage für die Testergebnisse sind in der Regel umfangreiche Datenerhebungen zur Höhe der Versicherungsprämien sowie zu den Versicherungsbedingungen verschiedenster Anbieter. In die Vergleichsübersicht fließen die garantierten Leistungen der verschiedenen Versicherungstarife ein. Nicht berücksichtigt werden die künftigen Überschussbeteiligungen der Versicherungsunternehmen, da diese nicht im Voraus garantiert werden können.
Abschlusswillige Neukunden sollten zudem berücksichtigen, dass die zukünftige Überschussbeteiligung einen erheblichen Anteil an der Todesfallleistung ausmachen kann. Hier trennt sich bei den Anbietern die Spreu vom Weizen, was in den Vergleichen nicht zum Ausdruck kommt. Interessenten sollten sich beim Versicherer erkundigen, wie hoch die Überschussbeteiligung in den letzten Jahren war, um einen klaren Anhaltspunkt für die Ausschüttungspolitik des Versicherers zu haben. Wer seine Versicherten in den vergangenen Jahren der Niedrigzinsphase fair an den Überschüssen beteiligt hat, wird dies aller Voraussicht nach auch in Zukunft tun. Es gibt namhafte Anbieter von Sterbegeldversicherungen, die eine Überschussbeteiligung Ihrer Kunden im Kleingedruckten kategorisch ausschließen. Sehr attraktiv sind die Überschussbeteiligungen in der Regel bei den deutschen Sterbekassen, die nach ihren Versicherungsbedingungen die Überschüsse vollständig an die Versicherten weitergeben, soweit sie nicht zur Stärkung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel- und Sicherheitsanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurückstellt werden müssen. Hier haben die deutschen Sterbekassen einen strukturellen Vorteil gegenüber den Lebensversicherungsunternehmen.
Eine der führenden deutschen Sterbekassen ist beispielsweise die ertragsstarke und kostengünstige SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft VVaG, die sich als reine Sterbekasse seit 100 Jahren auf dieses Thema spezialisiert hat und ihren Kunden kontinuierlich überdurchschnittliche Überschussbeteiligungen zuteilt. Die Todesfallleistung der SOLIDAR beträgt bei lang laufenden Sterbegeldversicherungen häufig 150% bis 200% der eingezahlten Beträge und hängt im Einzelfall vom Eintrittsalter, der Vertragslaufzeit und dem gewählten Versicherungstarif ab. Wie bei Sterbekassen üblich, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Stirbt der Versicherte vorzeitig nach Abschluss der Versicherung, besteht bereits nach einem Jahr ein zeitlich gestaffelter Anspruch auf die Versicherungssumme. Nach drei Jahren besteht Anspruch auf die volle Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung. Für bereits schwerkranke Personen sind diese Tarife nicht geeignet.
Da die Höhe der zukünftigen Überschussbeteiligung von den Sterbekassen naturgemäß nicht garantiert werden kann, wird die Überschussbeteiligung in den Vergleichen der Stiftung Warentest und auf Online-Vermittlungsportalen wie z.B. check24 in der Regel nicht berücksichtigt. Aufgrund der zum Teil erheblichen Unterschiede in der Höhe der zu erwartenden Leistungen empfiehlt es sich, bei der Auswahl des Anbieters auch einen Blick auf die Gewinnbeteiligungspolitik des Versicherers zu werfen. Fragen Sie den Anbieter nach der aktuellen Höhe der Gewinnzuschläge bei der Auszahlung von Sterbegeldern und nach der Höhe der Beitragsrabatte für Neukunden. Die Unterschiede sind erheblich und sollten bei der Auswahl des Anbieters berücksichtigt werden.
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