Pressemitteilung von IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.

IfKom: Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung!


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IfKom: Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung!Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sprach kürzlich mit dem Bundestagsabgeordneten Michael Breilmann zum Thema "Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung - Speicherung von IP-Adressen". Breilmann ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.


Im September 2022 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die immer noch vorhandene deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im August 2023 diese Entscheidung. "Das Urteil des EuGH lässt jedoch zu, dass bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden dürfen", betonte Heinz Leymann (IfKom-Bundesvorsitzender) und ergänzte: "Wir brauchen zur Bekämpfung der Internetkriminalität, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verdachts anderer schwerer Straftaten die Möglichkeit, aufgrund der Internetdaten die Täter zu ermitteln." Ein Beispiel ist die zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen. Dabei handelt es sich im Prinzip um die Fingerabdrücke der Täter.


Aus der Sicht der IfKom muss in diesem Kontext die Politik klare technische und rechtliche Regelungen schaffen, die mit dem EU-Recht vereinbar sind. Dieses fordert eine strikte Begrenzung der allgemeinen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf den Zweck des Schutzes. Insbesondere bei den technischen Voraussetzungen - wie beim aktuell diskutierten Quick-Freeze-Verfahren - sind die hiervon betroffenen Telekommunikationsunternehmen und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt miteinzubinden. Die Speicherung der IP-Adressen für einen bestimmten Zeitraum darf nur zum Zwecke der Strafverfolgung, der Strafvereitelung und der Abwehr einer nationalen Bedrohung erfolgen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen gewahrt bleiben.


Michael Breilmann: Wir brauchen schnellstmöglich eine europarechtssichere Lösung zur befristeten Speicherung von IP-Adressen, die technisch realisierbar und kurzfristig einsetzbar ist. Die Bundesregierung hat es in über einem Jahr seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes im September 2022 nicht geschafft, hier für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Um nicht die Falschen zu schützen, müssen die gegebenen Spielräume endlich voll ausgeschöpft werden. Unsere Behörden benötigen klare und präzise Regeln für eine effektive Bekämpfung von Kriminalität. Die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten darf nicht von Zufallsmeldungen durch ausländische Partnerbehörden abhängig sein.

IfKom Ingenieure Ingenieurinnen Internetkriminalitätsbekämpfung EU-Recht-Regelungen Quick-Freeze-Verfahren ZIT

IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de

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