Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen
10.01.2024 / ID: 405081
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, also Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sind Unternehmen nun aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie noch kein internes Hinweisgebersystem implementiert haben.
Eine der zentralen Anforderungen des Gesetzes ist die Einrichtung einer Meldestelle. Unternehmen müssen Whistleblowern die Möglichkeit geben, ihre Hinweise mündlich (z.B. über eine Hotline), schriftlich (über ein digitales Meldesystem) oder persönlich (über eine Ombudsperson) abzugeben. In Konzernstrukturen besteht zudem die Option, eine zentrale Meldestelle einzurichten. Der Erhalt einer Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden, und die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren, darunter interne Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung an zuständige Behörden.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG, wonach die Identität der Hinweisgeber sowie der in der Meldung genannten Personen vertraulich bleiben muss. Zudem hat der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr eingeführt, um Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Bei Benachteiligungen wird vermutet, dass diese im Zusammenhang mit der Meldung stehen, was zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000€. Die möglichen Verstöße, die gemeldet werden können, reichen von Strafvorschriften nach deutschem Recht über Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Verstößen gegen bundes- und landesrechtliche Vorschriften zur Umsetzung europäischer Regelungen.
Die DDA Digital Data Advice GmbH aus Düsseldorf bietet Unternehmen Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb von Meldesystemen. Die Software umfasst verschiedene Funktionen, darunter ein Berechtigungssystem mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, automatische Empfangsbestätigungen und Erinnerungen an gesetzliche Rückmeldefristen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihre Mitarbeiter aktiv über die Möglichkeiten des Hinweisgeberschutzes zu informieren. DDA bietet hierbei eine umfassende Lösung, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig einen effizienten und vertraulichen Umgang mit Hinweisen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und Beratung können sich interessierte Unternehmen an die DDA Digital Data Advice GmbH in Düsseldorf wenden.
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
24.02.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
16.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
09.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
03.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
25.11.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.03.2026 | JS Research GmbH
Silber über 90 USD je Feinunze! Auch bei den Aktien lohnt wieder ein Blick!
Silber über 90 USD je Feinunze! Auch bei den Aktien lohnt wieder ein Blick!
02.03.2026 | JS Research GmbH
Warum Rohstoffe im KI-Zeitalter an der Börse glänzen!
Warum Rohstoffe im KI-Zeitalter an der Börse glänzen!
02.03.2026 | PaySol GmbH & Co. KG
Erweiterter Kundensupport für die Deutschland-Kreditkarte
Erweiterter Kundensupport für die Deutschland-Kreditkarte
02.03.2026 | Ernsting.com Publications GmbH
Brokerwahl 2026 gestartet: wer wird Broker des Jahres?
Brokerwahl 2026 gestartet: wer wird Broker des Jahres?
02.03.2026 | CyberForum e.V.
Auf einen Kaffee mit Frank Roth
Auf einen Kaffee mit Frank Roth

