Arbeitnehmersparzulage / DWG eG-Mitglieder profitieren
15.01.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ab dem 01.01.2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage mehr als verdoppelt. Dadurch profitieren noch mehr Mitglieder der DWG eG von dieser staatlichen Förderung!
Die DWG eG ist eine der größten eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland. Einige der Mitglieder bauen monatliche durch vermögenswirksamen Leistungen ihr Geschäftsguthaben auf. Diese Mitglieder werden für ihre Einzahlungen evtl. im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie vom Staat gefördert. Für diese Mitglieder gibt es ab diesem Jahr eine tolle Neuigkeit.
Seit dem 01.01.2024 sind die Einkommensgrenzen, die zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage berechtigen, deutlich gestiegen. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde beschlossen, die jährlichen Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens auf 40.000 Euro bei Singles bzw. 80.000 Euro bei Verheirateten zu erhöhen.
Das bedeutet, dass nun ca. 17 Millionen Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Das entspricht mehr als einem Drittel der Erwerbstätigen.
Das sind natürlich auch gute Nachrichten für die Mitglieder der DWG eG. Die DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG fördert die eigenen Mitglieder durch die Vermietung und den Verkauf von bezahlbarem Wohnraum. Darüber hinaus profitieren Mitglieder auch von weiteren Fördervorteilen, wie Einkaufsvorteilen im Internet oder den staatlichen Zuschüssen für Einzahlungen.
Je mehr Mitglieder eine Genossenschaft wie die DWG eG hat, umso umfangreicher kann sie ihren Förderauftrag erfüllen. Auch deshalb informiert die DWG eG weiterhin mit der Telefonnummer 060218678900 über die Mitgliedschaft. Wenn die Nummer 060218678900 anruft, können Sie also beruhigt rangehen.
Bei diesen Anrufen werden Sie über die Vorteile, Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft bei der DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG informiert. Im Anschluss an diese Telefonate können Sie eigenständig einen Antrag auf Beitritt stellen.
Mehr Informationen über die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie hier .
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Deutschland
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