Abschaffung der sogenannten Bonpflicht?
09.02.2024 / ID: 406813
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Steuerberater Roland Franz gibt den steuerrechtlichen Hinweis: "Lassen Sie sich nicht verleiten. Die Bonpflicht ist gesetzlich verankert (§ 370 Abgabenordnung (AO)). Ein Verstoß dagegen kostet Sie den Verlust der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung. Dies wiederum hat zur Folge, dass es das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung leichter hat, wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung Umsatz/Gewinnschätzungen vornehmen zu können".
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