Abschaffung der sogenannten Bonpflicht?
09.02.2024 / ID: 406813
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Steuerberater Roland Franz gibt den steuerrechtlichen Hinweis: "Lassen Sie sich nicht verleiten. Die Bonpflicht ist gesetzlich verankert (§ 370 Abgabenordnung (AO)). Ein Verstoß dagegen kostet Sie den Verlust der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung. Dies wiederum hat zur Folge, dass es das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung leichter hat, wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung Umsatz/Gewinnschätzungen vornehmen zu können".
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.07.2025 | Vital Energy GmbH
Technologie Kooperation Sitzmöbel Hersteller
Technologie Kooperation Sitzmöbel Hersteller
04.07.2025 | MyMedia Marketing
Social Recruiting in der Gastro: MyMedia Marketing gegen Fachkräftemangel
Social Recruiting in der Gastro: MyMedia Marketing gegen Fachkräftemangel
04.07.2025 | Peak Percentage Akademie
Philipp Buttinger: Vertrieb 2.0 mit echter Beratung statt Verkaufsfloskeln
Philipp Buttinger: Vertrieb 2.0 mit echter Beratung statt Verkaufsfloskeln
04.07.2025 | TalentShark GmbH
IT-Recruiting: TalentShark"s Best Practices als IT-Personalvermittler
IT-Recruiting: TalentShark"s Best Practices als IT-Personalvermittler
04.07.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Terra Balcanica: Nachbar Adriatic Metals bringt Silbermine zur kommerziellen Produktion
Terra Balcanica: Nachbar Adriatic Metals bringt Silbermine zur kommerziellen Produktion
