Sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?
21.02.2024 / ID: 407422
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Vor Diebstahl und Einbruch hat jeder vierte Deutsche große Angst, das zeigt eine repräsentativen R+V-Studie. Mit gutem Grund: 2022 kam es durchschnittlich 180mal pro Tag zu einem Einbruch - binnen Jahresfrist ist die Zahl der Einbrüche laut BKA um mehr als 20 Prozent gestiegen. Doch wie sich schützen? "Nur wenige Menschen haben einen eigenen Tresor zu Hause. Deshalb kann es sinnvoll sein, wertvolle Gegenstände und wichtige Unterlagen in einem Bankschließfach zu lagern", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung.
Versicherungsschutz vorher prüfen
Die R+V-Expertin empfiehlt vorab zu klären, wer für mögliche Schäden oder Verluste aufkommt: "Die Banken handhaben das unterschiedlich." Einige Kreditinstitute bieten den Versicherungsschutz über die bankeigene Sachversicherung an. Dieser ist aber oft auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Andere Banken vermitteln eine spezielle Versicherung für den Inhalt von Bankschließfächern. Diese gilt dann in der Regel auch für Bargeld bis zur vereinbarten Höhe.
Versicherungsschutz für das Bankschließfach kann auch eine Hausratversicherung bieten. "Das ist inzwischen oft der Fall, allerdings meist ebenfalls mit Begrenzung der Schadensumme", sagt Nicole Günter. Ihre Empfehlung: eine detaillierte Liste anfertigen und die Gegenstände fotografieren, die im Schließfach lagern. Auf dieser Basis können die Versicherungen prüfen, wie hoch der Schutz sein muss. "Im Schadenfall vereinfacht das den Nachweis der Wertgegenstände", erklärt die Expertin. Sie rät auch dazu, die Liste immer wieder zu aktualisieren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der eingelagerten Gegenstände entscheidend. Liebhaberwerte oder ideelle Werte von Erinnerungsstücken werden nicht ersetzt.
- Eine spezielle Kundenschließfachversicherung bietet sich vor allem dann an, wenn sehr hohe Werte im Schließfach lagern.
- Für den Nachweis im Schadenfall können Versicherte auch Rechnungen, Expertisen und Zertifikate nutzen. Diese sollten sie aber auf keinen Fall im Schließfach aufbewahren, sondern getrennt von den Wertgegenständen.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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